Die Hilflosigkeit der Gegner spielte den Befürwortern des Taxigesetzes in die Hände

Dass das neue Taxigesetz angenommen wurde, ist richtig. Doch die prekären Arbeitsbedingungen der Taxifahrer bleiben eine Schande für Basel.

Egal ob neues oder altes Taxigesetz, die problematischen Arbeitsbedingungen der Taxifahrer bleiben bestehen.

(Bild: Keystone)

Dass das neue Taxigesetz angenommen wurde, ist richtig. Doch die prekären Arbeitsbedingungen der Taxifahrer bleiben eine Schande für Basel.

Vielleicht war es die Verzweiflung, die den Gewerkschaften die Kraft gab für ihre Kampagne gegen das neue Taxigesetz. Lautstark und aggressiv wie selten kämpfte die Unia zusammen mit den Taxifahrern gegen die Vorlage. Sie schoss scharf gegen die Mächtigen der Branche, gegen den verantwortlichen Regierungsrat Baschi Dürr und gegen Uber, den potentesten Konkurrenten hiesiger Taxifahrer.

Der Auftritt der bürgerlichen Befürworter nahm sich dagegen handzahm aus – man war sich seiner Sache sicher.

Zurecht, wie sich am Sonntag zeigte. Knapp 60 Prozent der Basler Stimmbevölkerung begrüssten die neue Vorlage. Das veraltete Taxigesetz kann damit ad acta gelegt werden. Auch die Gegner werden diesem Gesetz keine Träne nachweinen, es war ungenügend und von den im neuen Gesetz angestrebten Qualitätssteigerungen profitiert letztlich die gesamte Branche.

Die Unia hat viel Geschirr zerschlagen

Die Kampagne der Gegner war wohl aggressiv, vielleicht lag aber genau darin ihre grösste Schwäche. Der Auftritt der Unia gemahnte zuweilen an einen blinden Rundumschlag gegen alles, was die Arbeitsbedingungen der Taxifahrer derart prekär macht: Die Unia will einen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) mit Mindestlöhnen für alle Taxifahrer. Die Unia will die Anzahl Taxis in Basel begrenzen. Die Unia will Uber verbieten lassen.

Die erste Forderung ist berechtigt, niemand sollte über 50 Stunden pro Woche zu einem Lohn von 16 Franken pro Stunde arbeiten müssen. Doch die Abstimmung über ein neues Taxigesetz ist der falsche Ort, diese Forderung anzubringen. Ein GAV muss zwischen den Sozialpartnern ausgehandelt werden, eine gesetzliche Verankerung widerspricht dem Bundesgesetz. Hier sind beide Seiten gefragt, Arbeitnehmervertreter und Taxihalter. Doch die Fronten sind verhärtet, seit die Unia 2013 den GAV einseitig aufgekündet hat. Auch die jüngste Kampagne wird auf Seiten der grossen Taxihalter und -zentralen kaum das Wohlwollen vergrössert haben. Schwer vorstellbar, wie man hier wieder zu einer gemeinsamen Gesprächsgrundlage finden will.

Gesetze, die nicht durchgesetzt werden, bleiben zahnlos.

Die anderen beiden Forderungen klingen nicht nur verdächtig nach Protektionismus, sie sind auch Ausdruck einer übergrossen Hilflosigkeit. Eine Begrenzung der Taxilizenzen würde Uber wohl in die Hände spielen. Die Fahrer von UberPop sind ohnehin ohne Lizenz unterwegs, ihre Zahl könnte also weiter zunehmen, während die offiziellen Taxidienste nicht weiterwachsen könnten.

Ein Verbot von Uber verkennt die gesellschaftliche und technologische Entwicklung. Bereits jetzt bestünden rechtliche Mittel, gegen die angeblich nicht gewerblich betriebenen Personentransporte von UberPop vorzugehen. Allein, den Kontrollaufwand zu deren Durchsetzung vermag die Polizei nicht zu leisten. Die Prioritäten liegen woanders. Noch. Das könnte sich bald ändern. Aktuell wird in Basel gegen vier Uberfahrer ermittelt.

Die Gegner des neuen Gesetzes mögen in ihrer Kampagne valide Forderungen angebracht haben. Letztlich liess sich mit dieser Gesetzesrevision jedoch keine davon umsetzen. Selbst Urnengänger, die sich an den prekären Arbeitsbedingungen im Taxigewerbe stören, konnten diesem Unmut nicht durch ein Nein Ausdruck verleihen.

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