Fremde Richter – na und?

Alle reden über fremde Richter am Europäischen Gerichtshof, die vielleicht bald über die Bilateralen Abkommen urteilen werden. Warum eigentlich nicht darüber, dass Schweizer Bürger dann eher mehr zur Europapolitik zu sagen haben?

Sollen Gigaliner durch die Schweiz fahren dürfen? Setzt sich Bundesrat Burkhalters Vorschlag zum Umgang mit der EU durch, könnte das Volk künftig über solche Fragen abstimmen. (Bild: Hans-Jörg Walter)

Alle reden über fremde Richter am Europäischen Gerichtshof, die vielleicht bald über die Bilateralen Abkommen urteilen werden. Warum eigentlich nicht darüber, dass Schweizer Bürger dann eher mehr zur Europapolitik zu sagen haben?

Der sonst eher zurückhaltend wirkende schweizerische Aussenminister Didier Burk­halter hatte etwas Unerschrockenes, ja fast schon Verwegenes im Gesicht, als er vor gut einer Woche erklärte, dass der Bundesrat künftig den EU-Gerichtshof in Brüssel als Schieds­gericht anerkennen wolle, wenn es Streit zwischen der Schweiz und der EU gebe. Denn er wusste, dass seine Ankündigung harsche Reaktionen auslösen, dass er als Aussenminister heftig in die Kritik geraten würde.

Sogar Teile seiner eigenen Partei, der FDP, warfen ihm dann auch umgehend vor, die Unabhängigkeit der Schweiz aufs Spiel zu setzen. In der SVP ist man unzimperlicher und spricht von Unter­werfung und Landesverrat. Reflexartig beschwören die rechten Landesverteidiger das Gespenst der fremden Richter herauf und wiederholen unablässig, dass im Widerstand gegen ausländische Vögte das Wesen der Schweiz begründet liege. Schliesslich haben sich die Väter der Urschweiz 1291 deswegen auf dem Rütli zum Schwur getroffen.

Gegen eine solch mythologisch und emotional aufgeladene Abwehrfront ein abstrakt wirkendes Projekt für ein «Verhandlungsmandat über institutionelle Fragen» mit der EU zu vertreten, braucht tatsächlich eine gewisse Verwegenheit. Erstens, weil man sich unter «institu­tionell» nichts Konkretes vorstellen kann, und zweitens, weil die EU zurzeit nur beschränkt Sympathien auslöst.

Doch: Versucht man das Ganze an einem konkreten Beispiel durchzuspielen, entdeckt man, dass Burkhalters Projekt den Schweizer Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern in ihrem Verhältnis zur EU ein ganz neues Selbstbewusstsein vermitteln könnte und dem Volk die Möglichkeit gäbe, sich immer wieder zur EU und zur Europapolitik zu äussern.

Die Welt verändert sich

Fakt ist, dass mehr als die Hälfte des schweizerischen Aussenhandels mit der EU abgewickelt wird und der Wohlstand zwischen Genfer- und Bodensee, zwischen Basel und Chiasso zu einem grossen Teil in Europa generiert wird. Die Regeln dieses Handels sind in den bilatera­len Abkommen festgelegt, die zum Teil vor bald 15 Jahren vereinbart worden sind. Unterdessen haben sich die Welt und Europa verändert, und die EU fordert, dass die Schweiz neue Regeln übernimmt und dort, wo sie sich weigert, die Entscheide des Europäischen Gerichtshofes zur Kenntnis nimmt.

Konkret könnte dies – an einem fiktiven Beispiel durchgespielt – so aussehen: Im Jahr 2002 trat das Landverkehrsabkommen in Kraft, dem die Schweiz zwei Jahre zuvor ­zugestimmt hatte. Es erlaubt der Schweiz unter ­anderem, mit der Schwerverkehrs­abgabe (rund 325 Franken pro Durchfahrt für einen ausländischen Last­wagen) ihre Verlagerungspolitik von der Strasse auf die Schiene zu finanzieren. Im Gegenzug musste die Schweiz zuge­stehen, dass auch 40-Tonnen-Lastwagen statt der bis ­damals erlaubten 28-Tönner auf den Strassen verkehren dürfen.

Dieses Abkommen (siehe Rückseite des Artikels: «Bilaterale Abkommen») ist 2002 in Kraft getreten, und viele, die auf den bilateralen Weg schwören, gehen davon aus, dass es in Stein gemeisselt auf unabsehbare Zeit gelten soll. Die EU mit ihren 27 Mitgliedländern ist da anderer Ansicht. Sie könnte – und das ist nun wirklich ein fiktives Beispiel – plötzlich verlangen, dass auch Gigaliner bis zu 48 Tonnen und mehr durch die Schweiz fahren dürfen, sobald sie sich in Europa durchgesetzt haben. Die Schweiz sollte – so die Vorstellung in Brüssel – EU-Recht übernehmen.

Burkhalters Vorschlag ist der Versuch, die Schweiz vor der Isolation zu bewahren.

Gegen solche Vorhaben (Über­nahme von EU-Recht) hat sich der Bundesrat in den letzten Jahren gewehrt, was zu einer merklich frostigen Atmosphäre zwischen Bern und Brüssel geführt hat. Und vor allem: Die EU hat klargemacht, dass es ohne eine Übernahme veränderter Regeln keine neuen Abkommen mehr gibt. Darüber ärgern sich gewisse Branchen – etwa die Elektrizitäts­wirtschaft, die sich ohne Strom­abkommen vom europäischen Markt abgeschnitten fühlt.

Aus diesem Dilemma will Didier Burkhalter die Schweiz herausführen. Im fiktiven Beispiel der Giga­liner würde das etwa so aussehen: Würde die EU in absehbarer Zeit die Durchfahrt von Riesen­lastwagen verlangen, führte das zu heftigen Auseinandersetzungen in den sogenannten Gemischten Aus­schüssen Schweiz–EU, die aus Vertretern beider Parteien zusammengesetzt sind. Einigkeit käme kaum zustande.

Um trotzdem zu Lösungen zu kommen, will der Bundesrat zulassen, dass solche Streitigkeiten künftig vor den EU-Gerichtshof kommen, auch wenn dort keine Schweizer sitzen. Das Urteil dieses Gerichtshofes will der Bundesrat nicht als rechts­verbindlichen Richterspruch aner­kennen, der den Gigalinern unmittel­bar die Durchfahrt durch die Schweiz öffnet, sondern als Gutachten. Aller­dings als Gutachten, das ihn wahr­scheinlich zum Handeln zwänge. Er müsste aus Sorge, dass die EU das Verkehrsabkommen kündigt, über kurz oder lang eine Gesetzesände­rung zugunsten der Gigaliner-Durch­fahrt veranlassen. Und grundsätzlich untersteht ein Gesetz einem Referen­dum – das heisst: Letztlich muss das Volk seinen Segen dazu geben.

Ein Vorschlag zur Entspannung

Die Anerkennung des EU-Gerichts­hofs als Gutachter entspannt nicht nur die verbockten Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU. Tendenziell wird sie auch den Stimmbürgern die Möglichkeit geben, sich vermehrt mit konkreten bila­teralen Fragen auseinander­zusetzen. Sie könnten – um beim Bei­spiel zu bleiben – abwägen, ob sie nun Giga­liner akzeptieren und damit das Verkehrsabkommen sichern oder ob sie mit einem Nein zu den Riesen­camions die Vorteile des Abkommens riskieren wollen. Die Europa­politik und die Auseinander­setzung mit der EU würden sachlicher, praktischer.

Man würde über konkrete Dinge diskutieren und streiten und nicht mehr Europapolitik betreiben können mit dem Heraufbeschwören von mythologisch verklärten Urschweizern, die vor mehr als 700 Jahren fremde Richter und Vögte vertrieben und ihnen bei Morgarten noch eins obendrauf gegeben haben. Die Debatte würde sich um Vor- und Nachteile eines Abkommens drehen und weniger darum, ob nun «EU-hörige Anpasser» sich dem Diktat Brüssels unterwerfen, wie rechtskonservative Kreise den diskursbereiten Europa-politikern in Anleh­­nung an die Zeiten des Zweiten Weltkriegs immer wieder vorwerfen.

Auch wenn Didier Burkhalters Vorschlag der Makel anhängt, dass ein Gericht ohne Schweizer Richter die bilateralen Verträge begut­achtet, so dürfte er nicht nur das Verhältnis zur EU entspannen, sondern der Bevölkerung auch das Gefühl vermitteln, sich direkt­demokratisch stärker in die Europapolitik einbringen zu können. So, wie sie es 2009 tat, als sie sich entscheiden musste, die Personen­freizügigkeit auch auf die Länder Bulgarien und Rumänien auszu­dehnen oder andernfalls eventuell das ganze Abkommen mit der EU über die Personenfreizügigkeit aufs Spiel zu setzen. Es war ein harter Abstim­­mungs­­kampf, aber es ging um die Sache und nicht um Mythen.

Letztlich ist Burkhalters Vorschlag der Versuch, den bilateralen Weg weiterzugehen und die Schweiz vor einer drohenden Isolation in Europa zu bewahren. Entscheidend für die Akzeptanz im Volk wird sein, wie ­viele Tabus oder «rote Linien» der Bundesrat der EU abringen kann. Bereiche also, die die Schweiz auch bei einer Weiterentwicklung des europäischen Rechts nicht angleichen muss. So hat Burkhalter angekündigt, dass die Unionsbürgerschaft ein Tabu sein müsse – dass also das Recht, dass sich jeder jederzeit auch ohne Arbeits­­bewil­ligung in jedem Land niederlassen kann, in der Schweiz nicht gelte. Zu den Tabus sollen auch die flankierenden Massnahmen gegen Lohndumping gehören – und vielleicht sogar die 40-Tonnen-Limite für Lastwagen, womit sich die Debatte über Gigaliner erübrigen würde.

Die ganz verwegene Variante

Apropos Gigaliner: Wäre die Schweiz EU-Mitglied, könnte sie sich innerhalb der Gemeinschaft mit dem einen oder anderen Land – etwa Österreich – verbünden und so die Zulassung der Riesencamions verhindern. Sie könnte mitent­scheiden und Richter im Gerichtshof stellen. Darum ­werden immer mehr Stimmen laut, die verlangen, endlich auszuhandeln, was ein EU-Beitritt für die Schweiz wirklich bedeuten würde. Doch so verwegen, so etwas vorzuschlagen, ist unser Aussenminister nun auch wieder nicht.

Artikelgeschichte

Erschienen in der Wochenausgabe der TagesWoche vom 30.08.13

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