Keine gute Arbeit

Die Schweizer Rheinsalinen versuchten heute vor dem Bezirksgericht Liestal, die Klage der Badener Kleinfirma «Open Hearts» auf formaljuristischer Ebene abzuwürgen. Das scheint nur auf den ersten Blick völlig legitim zu sein.

Die Schweizer Rheinsalinen versuchten heute vor dem Bezirksgericht Liestal, die Klage der Badener Kleinfirma «Open Hearts» auf formaljuristischer Ebene abzuwürgen. Das scheint nur auf den ersten Blick völlig legitim zu sein.

Jeder soll sich mit allen denkbaren juristischen Mitteln wehren dürfen. So funktioniert unser Rechtsstaat. Und vielleicht haben sich die Rheinsalinen ja einen besonders guten Anwalt geangelt. Vielleicht hat er sogar Recht und die Kleinfirma hätte ihre Klage tatsächlich in Euro statt in Schweizer Franken einreichen müssen. Doch selbst dann ist der Salzmonopolist schlecht beraten, wenn er sich auf dieses Spiel einlässt.

Denn die Rheinsalinen sind nicht irgendeine Firma, die mit irgendeinem Geschäftspartner einen Vertrag abgeschlossen hat. Sie verwalten im Auftrag der Kantone das Salzmonopol, geschäften also quasi im Auftrag der Bevölkerung. Wenn die Salinen jetzt bei einem KMU letzten Winter schriftlich ein paar tausend Tonnen Streusalz bestellen, um den drohenden Engpass abzuwenden, die Details in einem schriftlichen Vertrag regeln und dann plötzlich kurz vor dem Liefertermin die Bestellung absagen, nur weil es wärmer geworden ist, ist das nicht einfach nur eine Angelegenheit zwischen zwei Firmen. Die Öffentlichkeit hat ein Recht darauf zu erfahren, wie es dazu kommen konnte.

Mit ihrer Weigerung, vor Gericht auf die konkreten Vorgänge einzugehen und nur auf Zeit zu spielen, mögen die Rheinsalinen vielleicht sogar juristisch einen geschickten Schachzug gemacht haben, ihre PR-Abteilung jedoch hat ganz bestimmt keine gute Arbeit geleistet. Es entsteht der Eindruck, da versuche der grosse Salzmonopolist das KMU mürbe zu machen. Denn wenn die Rheinsalinen mit gutem Gewissen der Klage entgegentreten könnten, hätten sie es gar nicht nötig, auf formaljuristischen Spitzfindigkeiten herumzureiten, und falls nicht, sind sie sowieso gut beraten, dem Rat des Bezirksgerichtspräsidenten zu folgen, allfällige Fehler einzugestehen und endlich einen Vergleich mit der Kleinfirma abzuschliessen.

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