Weg mit dem 1. August!

Verängstigte Tiere, schlaflose Nächte, abgebrannte Scheunen, übernächtigte Feuerwehren, Rettungsleute und Polizisten – der Unsinn mit der Kracherei am 1. August gehört abgeschafft.

Der Krach nervt (Bild: Illstration: Nils Fisch)

Verängstigte Tiere, schlaflose Nächte, abgebrannte Scheunen, übernächtigte Feuerwehren, Rettungsleute und Polizisten – der Unsinn mit der Kracherei am 1. August gehört abgeschafft.

Heute feiert die Schweiz den Geburtstag der Eidgenossenschaft. Das Programm ist bekannt: Reden und Fahnen, Holzhaufen werden angezündet, zudem werden tausende Würste gegrillt und mit viel Bier und Wein und Süssmost runtergespült. Und man lässt es so richtig krachen. Meistens nicht nur am 1. August, in Basel bereits am Vorabend und überhaupt – seit ein paar Jahren schon Tage davor und Tage danach immer noch.

Vor dem Fest wird gewarnt

Der Schweizer Nationalfeiertag ist wahrscheinlich auch das teuerste Fest im Jahr, respektive das mit den nachhaltigsten Schäden. 250 Unfälle mit Feuerwerkskörpern, schreibt der Schweizerische Hauseigentümerverband in seiner Mitteilung, würden sich jährlich am 1. August ereignen. Der Sachschaden an Gebäuden belaufe sich jährlich auf rund dreieinhalb Millionen Franken. Der Verband mahnt deshalb zur Vorsicht und erinnert an die «nachbarliche Rücksichtnahmepflicht» beim Abbrennen von Feuerwerk. Ausserdem rät er den Hauseigentümern, die ihren  Besitz in einem Kanton ohne obligatorische Gebäudeversicherung haben, diese Versicherung «unbedingt abzuschliessen».

Der 1. August ist wirklich ein bombiges Fest, eines, dem regelmässig, alle Jahre wieder diverse Ermahnungen voraus gehen. Vergeblich. Das würde jeder Polizeisprecher bestätigen. Er weiss schon Tage im Voraus, dass er, sofern er Dienst hat, nach dem Fest die Einsätze der Sanitäten und Feuerwehren vermelden muss.

Arme Viecher

Zum Ritual gehört auch die Mitteilung des Schweizer Tierschutz STS. Denn der Nationalfeiertag bedeutet für die armen Viecher nichts als Horror. Und das sind immerhin einige – 1,35 Millionen Katzen, eine halbe Million Hunde, unzählige Kühe, Schweine, Schafe, Wildtiere und Vögel. Wie soll man ihnen erklären, dass das ohrenbetäubenden Geböllere keine Gefahr bedeutet und irgendwann einmal wieder aufhört? Man kann Katzen und Hunde im Haus einschliessen und, wie der STS rät, ihnen mit einem «Radioprogramm den akustischen Teppich bieten, der die Kakophonie abdämpft». Oder man flüchtet ins Ausland, wie das viele Hundehalter tun.

Aber eigentlich könnte man diesen Horror auch einfach abschaffen. Wer es denn unbedingt krachen lassen will, kann das doch an Silvester tun. Dann ist es erstens kalt, weder Mensch noch Tiere hält es lange draussen aus, und zweitens kann man den Krach auf einmal im Jahr beschränken. Und vor allem: Das Datum dieses Geburtstags ist sowieso willkürlich gewählt.

Ein einziges Durcheinander

Ein Blick in die Geschichte des – übrigens nicht belegbaren – Rütlischwurs zeigt, dass dieser am Mittwoch vor Martini, anno 1307, stattgefunden haben soll. Martini ist bekanntlich im November. Dann kamen die Berner, die gemäss Wikipedia im August 1891 das 700-jährige Bestehen ihrer Stadt feiern wollten und fanden, es wäre doch perfekt, wenn man im gleichen Zug noch die Eidgenossenschaft bejubeln könnte. Sie beriefen sich auf ein anfangs August 1291 verfassten Bericht über eine widerständlerische Verbündung von drei Talschaften. Offenbar gabs dann auch ein zweitägiges Fest in Bern. Und immer wieder Verwirrung, was das Gründungsjahr der Eidgenossenschaft betrifft.

So besann sich 1907 die Schweiz wieder dem Datum von 1307 und feierte mit grossem Brimborium und Bundesrat in Altdorf das 600-jährige Jubiläum des Rütlischwurs. 1941 galt dann plötzlich wieder 1291 und man beging eine 650-Jahr-Feier. Was für ein Durcheinander! Deshalb erst recht: Verschieben wir den Nationalfeiertag auf den Silvester! Mit Freunden feiern, Würste grillieren, Bier und Wein und Süssmost trinken kann man den ganzen Sommer durch, dafür brauchts keinen Rütlischwur.

PS: Die erwähnten Mitteilungen kann man in den Dateien (Rückseite des Artikels) nachlesen.

 

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