Regierung und Messe wollen uns weismachen, dass sie machtlos sind gegen Lohndumping. Das Gegenteil ist wahr.
Ich kann sie nicht mehr hören, solche Sätze wie jenen von Regierungsrat Christoph Brutschin im Interview mit der «Basler Zeitung» vom 6. Dezember 2012 (online nicht verfügbar). Da sagt der Regierungsrat, der von Amtes wegen im Verwaltungsrat der Messe sitzt: «In einer langen Subunternehmerkette kann es aber passieren, dass Firmen sich nicht an Verträge halten wollen. Dagegen können der Kanton und die Messe aber nichts tun». Nichts tun gegen Lohndumping? Das Muster ist immer dasselbe: Alle verurteilen Lohndumping, der Bauherr sowieso, aber auch der Generalunternehmer, ja sogar der Subunternehmer. Aber leider, leider seien ausgerechnet ihnen die Hände gebunden, sagen sie gleichzeitig immer und immer wieder.
Wir lassen uns doch nicht für dumm verkaufen.
Der Kanton Basel-Stadt, respektive die Messe soll den Subunternehmen ausgeliefert sein, die am Ende einer Kette mutmasslich Lohndumping betreiben? Ausgerechnet jener Kanton, der selbst ein griffiges Submissionsgesetz hat mit allen Instrumenten, um bei Lohndumping auf einer kantonalen Baustelle hart und erfolgreich durchzugreifen? Die Solidarhaftung, welcher der Nationalrat am 5. Dezember zugestimmt hat, ist darin schon enthalten: Wer vom Kanton einen Auftrag erhält, haftet, wenn auffliegt, dass Subunternehmer Dumpinglöhne zahlen. Und der Kanton kann bei solchen Verstössen als Bauherr bis zu zehn Prozent der Auftragssumme zurückhalten, im schlimmsten Fall sogar direkt die um ihren Lohn betrogenen Arbeiter entschädigen (Verordnung auf der Rückseite dieses Artikels).
Zugegeben: Ausgerechnet die Messe fällt nicht unter dieses Gesetz, weil die Messe nicht ganz zur Hälfte der öffentlichen Hand gehört. Wäre sie mindestens zu 50 Prozent im Staatsbesitz, würde das strenge Gesetz greifen. Kann der Kanton also doch nichts tun gegen diese langen Subunternehmerketten, wie Brutschin beklagt?
Wer zahlt, befiehlt
Natürlich kann er. Auch bei der Messebaustelle gilt: «Wer zahlt, befiehlt.» Hätte die Regierung als Hauptaktionärin die Messe dazu angehalten, dieselben Lohndumping-Bestimmungen aus dem Basler Submissionsgesetz im Vertrag mit dem Generalunternehmer festzuhalten, könnte sie jetzt genau so hart durchgreifen. Selbst wenn es inzwischen zu spät sein sollte für die Messebaustelle, müsste sich die Basler Regierung jetzt mindestens dazu bekennen. Sie muss durchsetzen, dass die Messe Schweiz diese Bestimmungen aus dem Basler Submissionsgesetz bezüglich Lohndumping ab sofort in ihre Verträge übernimmt, um bei Verstössen konsequent durchgreifen zu können. Wenn das nicht genügt, sollte sie nach dem Vorbild des Kantons Sankt Gallen dem Generalunternehmer vertraglich Subunernehmerketten einfach untersagen.
Nur wäre dann der ambitiöse Zeitplan für den Messeneubau wohl kaum noch einzuhalten: Die Halle muss bis Frühling 2013 fertig sein – nach nicht einmal zwei Jahren Bauzeit. Die Basler Regierung und die Messe kämen kaum mehr darum herum einzugestehen, dass das Projekt dermassen ehrgeizig, der Zeitplan vielleicht sogar an der Grenze des Machbaren ist, dass es sich die Messe gar nicht leisten kann, bei Verstössen hart durchzugreifen. Denn damit würde die Bauherrin den spitz kalkulierten Terminplan gefährden. Mutmassliche Lohndumpingfälle sind da für die Messe immer noch das kleinere Übel. Aber das würde keiner je laut sagen.