Rocky muss wieder einmal kämpfen. Diesmal für die Curling-WM.
Manchmal werden auch im Baselbieter Parlament Themen von nationaler Tragweite verhandelt. Bei der Debatte über das neue Ruhetagsgesetz zum Beispiel. Rasenmähen am 1. August – ist das nicht unschicklich? So lautete damals eine der zentralen Fragen. Nein, war nach längerer Diskussion die Antwort. Als quasi in der Verfassung verankertes Grundrecht eines jeden aufrechten Schweizers müsse Rasenmähen auch am heiligsten Schweizer Feiertag legal bleiben.
Wenige Monate nach dem historischen Rasenmäher-Entscheid geht die Debatte nun aber wieder von vorne los. Der Grund dafür ist, dass an hohen Feiertagen nebenbei auch noch «öffentliches Tanzen», «Kegeln» und sogar die «Darbietung von Musikwerken nicht ernsthaften Charakters» legalisiert worden sind – nicht aber Sportveranstaltungen. Das könnte nun den Veranstaltern der Curling Weltmeisterschaften zum Verhängnis werden. Der Final der Wisch-WM soll nämlich am 8. April 2012 stattfinden. Die Hotels für Spieler und Fans sind gebucht, die Fernsehverträge unterzeichnet und auch das Maskottchen mit dem vielversprechenden Namen Rocky steht schon bereit. Dumm nur, dass am Finaltag Ostern ist. Und dass das Turnier in der St. Jakobshalle stattfinden soll, die zwar dem Kanton Basel-Stadt gehört, aber auf Münchensteiner Boden steht. Die Veranstalter müssen sich ans Baselbieter Ruhetagsgesetz halten – was sie erst vor wenigen Tagen gemerkt haben.
«Jetzt hoffen wir auf eine Gesetzesanpassung, sonst müssen wir das Turnier absagen – obwohl wir Curlingfans recht gesittet sind und die Feiertagsruhe nicht stören würden», sagt Turnierchef Bruno Schallberger. Die Regierung sieht das auch so und schlägt eine neuerliche Gesetzesrevision vor. Der Landrat entscheidet am 17. November. Diskussionslos wird das Geschäft kaum verabschiedet. Aber vielleicht sind die Landräte ja grosszügig, wenn die Curler versprechen, in einer Wettkampfpause den Rasen vor der Halle zu mähen.
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Erschienen in der gedruckten TagesWoche vom 28/10/11