Auch der Ständerat will den Geheimdienst stärken

Die umfassende Revision des Nachrichtendienstgesetzes nimmt weiter ihren Lauf. Der Ständerat stimmte dem umstrittenen Gesetz beinahe einstimmig im Grundsatz zu. Die Kritik von Anita Fetz verhallte ungehört.

Die Kabelaufklärung entspreche eine «verdachtsunabhängigen Massenüberwachung», kritisiert die Digitale Gesellschaft. Der Ständerat nahm auch den umstrittenen Absatz mit überwiegender Mehrheit an.

(Bild: Keystone)

Die umfassende Revision des Nachrichtendienstgesetzes nimmt weiter ihren Lauf. Der Ständerat stimmte dem umstrittenen Gesetz beinahe einstimmig im Grundsatz zu. Die Kritik von Anita Fetz verhallte ungehört.

Die Basler Ständerätin Anita Fetz (SP) wirkte am Ende der Sitzung beinahe verzweifelt. Sie hatte sechs Änderungsanträge zum Nachrichtendienstgesetz (NDG) eingereicht und fand damit kein Gehör.

Der Ständerat beriet am Donnerstagmorgen das neue umstrittene Nachrichtendienstgesetz (NDG), das der Nationalrat vor vier Monaten mit wenigen Abstrichen annahm. Alle Augen waren nun auf den Ständerat gerichtet; die kleine Kammer sollte der Überwachung Einhalt gebieten, so die Erwartungen der Überwachungs-Gegner.

Davon war wenig zu spüren. Mit massivem Mehr stimmte der Ständerat im Grundsatz für das Gesetz – lediglich Paul Rechsteiner und Christian Levrat (beide SP) hielten dagegen, Anita Fetz votierte im Grundsatz dafür. Nur ein paar marginale Änderungen nahmen die Ständeräte vor: So soll die Aufsicht über den Nachrichtendienst verbessert werden. Die Geschäftsprüfungsdelegation erhält dazu griffigere Mittel. Zudem eine Formalie: Statt der Wahrung «wesentlicher Landesinteressen» heisst es nun «wichtiger Landesinteressen».

Kabelaufklärung bleibt drin

Das «Pièce de résistence», wie Fetz es ausdrückte, tastete der Ständerat nicht an. Die Kabelaufklärung bleibt im Gesetz verankert. Damit darf der Nachrichtendienst den grenzüberschreitenden Datenverkehr nach Schlagworten abfragen, sofern dafür ein Auftrag besteht. Das sei notwendig, da sich auch die Kommunikation übers Internet verändere, so Bundesrat Ueli Mauer. Gleichwohl erlaube die Kabelaufklärung keine massenhafte Überwachung à la NSA, wie der SP-Ständerat Paul Rechsteiner es zuvor bezeichnet hat.

Von der Kabelaufklärung betroffen wären beispielsweise Personen, die auf dem Radar des Nachrichtendienstes auftauchen. Aber nicht nur die, ergänzte Fetz. Auch Personen, die mit den Verdächtigen kommunizierten, könnten betroffen sein. «Mit diesem Mechanismus würden Sie einen Schneeballeffekt auslösen», sagte sie zu Bundesrat Ueli Mauer. Die Kabelaufklärung komme deswegen einer «Rasterfahndung» gleich.

Debatte wird am Montag fortgesetzt

«Der Nachrichtendienst will sein eigenes Prism», ein Überwachungsprogramm wie es die NSA hat, sagte Fetz. Mit den Daten habe der Nachrichtendienst dann das nötige «Kleingeld, mit dem sich Geheimdienste gegenseitig füttern». Die Abstimmung zur Kabelaufklärung fiel – wie bereits die Grundsatzabstimmung – deutlich aus. Mit 29 zu 6 Stimmen stimmte der Ständerat dem umstrittenen Abschnitt zu.

Nicht erwähnt blieb in der Debatte, wie der Nachrichtendienst mit den umfangreichen Daten umgehen und sie auswerten sollte – für Datenschutz-Experten wie Martin Steiger ist dies einer der Kernpunkte. Denn: Die Daten zu sammeln ist nur eine Seite, was damit geschieht, ist die andere.

Die Digitale Gesellschaft hatte im Vorfeld der Debatte einen offenen Brief verfasst, in dem sie die Kabelaufklärung als «verdachtsunabhängige Massenüberwachung» verurteilten.

Die Debatte wird am Montag fortgesetzt, dann wird es um die Bestimmungen zur Aufsicht gehen. Es ist davon auszugehen, dass sich an der Grundsatz-Haltung des Ständerats nichts verändern wird.

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