Das Bundesgericht hat am Donnerstagmorgen entschieden, dass die Berechnung des Eigenmietwerts in Baselland nicht dem Bundesrecht entspricht.
Ein grosser Erfolg sei das Urteil der Bundesrichter, sagt Urs Thrier, der Geschäftsleiter des Mieterverbands Baselland. Er klagte gegen den Kanton vor dem Bundesgericht, weil die Eigenmietwerte falsch berechnet würden. Nun gaben ihm die Richter in Lausanne mit drei zu zwei Stimmen Recht.
Die Baselbieter Regierung hatte die Eigenmietwerte falsch berechnet. Sie gewährte Hauseigentümern, die in ihrer Immobilie wohnen, zu hohe Abzüge. Denn das Bundesrecht schreibt vor, dass die Eigenmietwerte nicht unter 60 Prozent des Marktwertes fallen dürfen.
Genau das war aber in Baselland der Fall. Seit 2016 ist ein Gesetz in Kraft, das dafür sorgt, dass der Durchschnitt der Eigenmietwerte bei 60 Prozent liegt.
Bei einem Durchschnitt liegen aber eben nicht alle Werte über 60 Prozent. Der Mieterverband hatte deswegen moniert: «Ein Durchschnitt ist kein Minimum.» Das Bundesgericht sieht das auch so.
14 Millionen Franken mehr Einnahmen
Der Entscheid dürfte die Regierung dennoch freuen. Denn er hat zur Folge, dass Hauseigentümer, die im eigenen Haus wohnen, mehr Steuern zahlen müssen. Der Kanton erhält so neun Millionen Franken mehr im Jahr, die Gemeinden zusätzlich fünf Millionen.
Auch Michael Töngi vom Schweizerischen Mieterinnen- und Mieterverband (SMV) freut sich über den Entscheid. Er sagt, es sei ein deutliches Signal, dass Mieter und Hauseigentümer gleichbehandelt werden müssen – das ist der eigentliche Sinn des Eigenmietwerts.
Eigenmietwert abschaffen?
Es sei auch ein Signal für einen Systemwechsel hin zu der Abschaffung des Eigenmietwerts. Denn auch andere Kantone tun sich schwer bei der Ausgestaltung des Eigenmietwerts. Das jetzige System biete einfach zu viele Steuerschlupflöcher, so Töngi.
Gerade hat die Kommission des Ständerats eine Motion abgelehnt, die den Eigenmietwert abschaffen wollte. Stattdessen soll ein Gegenvorschlag erarbeitet werden, der weniger auf die Forderungen der Hauseigentümer eingeht.