Basler RAV spioniert Bewerber bei der Stellensuche aus

Mit einer fragwürdigen Methode protokolliert die Regionale Arbeitsvermittlung Basel-Stadt (RAV) die Stellensuche ihrer Bewerber. Informiert werden die Stellensuchenden darüber nicht.

Was suchst du da? Auf der Seite jobagent.ch werden die Aktivitäten von Stellensuchenden aufgezeichnet und dem Personalberater weitergereicht. (Bild: Hans-Jörg Walter)

Mit einer fragwürdigen Methode protokolliert die Regionale Arbeitsvermittlung Basel-Stadt (RAV) die Stellensuche ihrer Bewerber. Informiert werden die Stellensuchenden darüber nicht.

Ob sie denn diese Seite kenne, fragte die Dame. Die sei wirklich sehr gut, habe alle Angebote der ganzen Schweiz und das Beste daran: «Hier haben Sie einen Gutschein-Code!»

Gemeinsam mit dem Code gab die Frau von der Regionalen Arbeitsvermittlung Basel-Stadt der Bewerberin auch noch eine Werbebroschüre für die fragliche Seite mit. «Beste Suchqualität und keine doppelten Stellen», würde www.jobagent.ch bieten. Für die Stellensuchenden.

Für die Personalvermittlung ist der Service noch etwas exklusiver: Gut versteckt in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) heisst es unter Punkt 3: «Stellensuchende, die einen Code von einer Personalberaterin bzw. einem Personalberater erhalten, geben bei der Registrierung mit diesem Code die Zustimmung, dass sie bzw. er Einsicht in die Jobsuch-Aktivitäten des Kandidaten hat.»

Kein Hinweis auf die Überwachung

Das steht weder auf dem Gutschein-Code, noch wird im Beratungsgespräch beim RAV darauf hingewiesen. «Ich habe mich hintergangen gefühlt, als ich zufällig auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gestossen bin», sagt eine Bewerberin, die kürzlich vom RAV einen Gutschein-Code erhalten hat, zur TagesWoche.

Fragwürdig ist die Methode auch für Beat Rudin, den baselstädtischen Datenschutzbeauftragten. Das Amt sei zur Transparenz gegenüber den Stellensuchenden verpflichtet: «Es muss erkennbar sein, welche Daten es erhebt und zu welchem Zweck es sie bearbeitet», sagt Rudin. Selbst wenn nicht der gesamte Suchverlauf auf der Seite gespeichert werde, müssten die Stellensuchende darüber aufgeklärt werden.

Logins aufgezeichnet

Welche Informationen von den Stellensuchenden gespeichert werden, ist unterschiedlich. Gemäss Cornelia Richter, Kommunikationsbeauftragte des Amts für Wirtschaft und Arbeit Basel-Stadt (AWA), können die RAV-Berater nachsehen, ob und wann der Gutschein-Code aktiviert wurde, wie oft und wann sich jemand einloggt und was für eine Mail-Suche eingerichtet wurde. «Diese Informationen dienen während eines Beratungsgesprächs ausschliesslich dazu, zusammen mit den Stellensuchenden deren Suchstrategie zu konkretisieren und optimieren», schreibt Richter per E-Mail. Und weiter: «Wie bei jeder Online-Registrierung im öffentlichen Web liegt die Verantwortung bei den Kunden selbst, sich via AGB über das entsprechende Tool zu informieren.»

RAV will Praxis ändern

Seit 2011 arbeitet das RAV Basel-Stadt mit jobagent.ch zusammen. Trotz dem Hinweis auf die Selbstverantwortung der Kunden will das RAV nun seine Methode anpassen. Der Gutschein werde künftig neben der Anwendungsanleitung mit einem entsprechenden Hinweissatz versehen, schreibt Richter. Das erspart dem kantonalen Datenschützer Rudin eine Intervention: «Es freut mich, dass das AWA seine Praxis nun so rasch ändern will.»

Den Datenschützern in anderen Kantonen dürfte diese Arbeit noch bevor stehen: Jobagent.ch wird in vielen Kantonen von den Regionalen Arbeitsvermittlungen genutzt. Inklusive Gutschein. Und kostenloser Überwachung. 

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