Bordell an der Austrasse: Interpellation eingereicht

Der Widerstand gegen den neuen Sexclub an der Austrasse wächst. Nun hat Grossrat Georg Mattmüller (SP) eine Interpellation eingereicht.

(Bild: Hans-Joerg Walter)

Der Widerstand gegen den neuen Sexclub an der Austrasse wächst. Nun hat Grossrat Georg Mattmüller (SP) eine Interpellation eingereicht.

Dem Sexclub «Van der Vaat» an der Austrasse 90 droht Ungemach noch bevor der erste Kunde bedient wurde. Zwar wird das Bordell am Freitag gemäss Webseite plangemäss eröffnet, eine Bewilligung hat die Betreiberin für ihren Sexbetrieb mitten im ruhigen Wohnquartier jedoch nicht.

Bereits jetzt wird das Treiben in der imposanten Stadtvilla von der Verwaltung mit Argusaugen beobachtet. Wie die Leiterin der zuständigen Amtsstelle (Bau- und Gastgewerbeinspektorat, BGI), Luzia Wigger Stein, gegenüber der TagesWoche gesagt hat, seien die BGI-Kontrolleure täglich vor Ort. So könne bei einem Verstoss schnell gehandelt werden.

Doch nicht nur die Verwaltung steht dem Sexclub kritisch gegenüber, auch die Anwohner betrachten ihre neuen Nachbarn mit Argwohn. Weil für die Umnutzung des Wohnhauses in einen Sexbetrieb bis jetzt keine offizielle Baupublikation erfolgt ist, konnten die Anwohner auch keine Einsprache erheben. Deshalb nehmen einige von Ihnen nun den Umweg über die Politik und suchen Unterstützung im Grossen Rat.

Regierungsrat soll Stellung beziehen

SP-Grossrat Georg Mattmüller hat eine Interpellation eingereicht (siehe Rückseite). Darin kommt er auf eine Petition zurück, die im Dezember 2012 von einer Anwohnergruppe aus der Amerbachstrasse eingereicht wurde (P298, Schutz der Wohnquartiere vor Ausweitung des Sexgewerbes). Zu dieser Petition gebe es von der Regierung noch keine Stellungnahme, sagt Mattmüller. «Mit der Interpellation hat der Regierungsrat nun die Gelegenheit, zu diesem Thema klar Stellung zu beziehen.»

Daneben stellt Mattmüller in seiner Interpellation vor allem Fragen, die sich konkret auf die Situation an der Austrasse 90 beziehen. So will er etwa wissen, ob die angestrebte Nutzung als Sexbetrieb in dieser Liegenschaft bewilligt wurde und ob die Umbauten den Vorschriften in einer Schutzzone entsprechen.

Die Liegenschaft ist zudem im Inventar der schützenswerten Bauten aufgeführt, bei einem Umbau und einer Umnutzung gelten also besonders strenge Bedingungen. Werden im «Van der Vaat» also dereinst grössere Umbauarbeiten oder Renovationen fällig, müssen sich die Puff-Betreiber zusätzlich zu den Anwohnern, der Verwaltung und dem Grossen Rat auch noch mit dem Denkmalschutz auseinandersetzen.

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