Burgweg-Mieter ziehen Kündigung vor Bundesgericht weiter

Weiteres Kapitel im Fall Burgweg: Nachdem sie beim Basler Appellationsgericht abgeblitzt sind, ziehen drei Mietparteien die Beschwerde gegen die Kündigung ihrer Wohnungen ans Bundesgericht weiter.

Die Kündigungen am Burgweg werden ans Bundesgericht weitergezogen.

(Bild: Dominique Spirgi)

Weiteres Kapitel im Fall Burgweg: Nachdem sie beim Basler Appellationsgericht abgeblitzt sind, ziehen drei Mietparteien die Beschwerde gegen die Kündigung ihrer Wohnungen ans Bundesgericht weiter.

Seit über vier Jahren wehren sich Mieter der Wohnungen im Häuserensemble am Burgweg gegen die Kündigung ihrer Mietverträge durch die Basellandschaftliche Pensionskasse. Diese will die Häuser – und damit auch die Wohnungen – umfassend sanieren. Ausser der Erstreckung der Mietverträge brachte den Mietern der Gang durch die kantonalen Gerichtsinstanzen aber nichts. Bisher.

Nachdem sechs Mietparteien mit ihrer Beschwerde beim Basler Appellationsgericht unterlegen sind, ziehen drei von ihnen ihre Fälle jetzt ans Bundesgericht weiter, wie der Mieterinnen- und Mieterverband Basel mitteilt. Dass sich nicht mehr Mietparteien dem Weiterzug anschliessen, liegt laut der Mitteilung des Verbands an den hohen Kostenrisiken, die ein solches Unterfangen mit sich bringt: «Einige hätten gern bis heute durchgehalten, mussten aufgrund der Kostenrisiken jedoch vorzeitig aufgeben.»

Appellationsgericht hatte kein Gehör für die Mieter

Die Mietparteien hatten vor den kantonalen Gerichtsinstanzen damit argumentiert, dass die Hausbesitzerin 2013 die Massenkündigung ausgesprochen habe, ohne dass ein greifbares Umbauprojekt vorhanden gewesen sei. Für das Appellationsgericht spielte dieses Argument aber keine Rolle. «Die Gültigkeit der Kündigung setzt nicht voraus, dass der Vermieter bereits die nötigen Bewilligungen erhalten oder die hierzu erforderlichen Dokumente hinterlegt hat», heisst es dazu in der Urteilsbegründung.

Damit haben die Mieter laut Gericht keine Handhabe gegen die Kündigung: «Der Umstand, dass die Kündigung für den Mieter eine Härte darstellt, genügt nicht», ist in der Urteilsbegründung zu lesen. Gar nicht einverstanden mit dieser Auffassung ist der Mieterverband: «Das Appellationsgericht verschanzte sich hinter Formalismen, ging inhaltlichen Argumenten kaum nach und wägte auch Bundesgerichtsurteile nicht recht gegeneinander ab», schreibt er in seiner Mitteilung.

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