Causa Schutzbach: Presserat rügt die BaZ

Letzten Herbst ging die «Basler Zeitung» auf eine missliebige Wissenschaftlerin los. Nun hält der Presserat fest, die BaZ habe dabei den journalistischen Berufskodex verletzt.

So nicht! Die BaZ erhält die Quittung für ihre Kampagne gegen Franziska Schutzbach.

Im November letzten Jahres fuhr die «Basler Zeitung» eine massive Kampagne gegen die Genderwissenschaftlerin Franziska Schutzbach. Einen privaten Blogeintrag nutzte das Blatt als Steilvorlage, um aus einer kritischen Akademikerin eine Gegnerin der Meinungsfreiheit zu machen. Druck übte die BaZ auch auf die Universität Basel aus, wo Schutzbach eine Zeitlang als Dozentin tätig war. Auf dem Höhepunkt der Kampagne behauptete die BaZ, Schutzbach habe ihren Lehrauftrag verloren.

Sie suggerierte damit, ihre Kampagne habe Schutzbach den Job gekostet. Tatsächlich aber war der Lehrauftrag längst abgelaufen und es gab keinen Antrag, diesen zu verlängern.

Verletzung der Wahrheitspflicht

Gegen diese Artikelserie gingen beim Schweizer Presserat zwei Beschwerden ein. Beide sehen die «Erklärung der Pflichten und Rechte des Journalisten» verletzt. 

In der ersten Beschwerde geht es um den in der BaZ erhobenen Vorwurf, Schutzbach schreibe gegen die Meinungsfreiheit und rufe zum Boykott von Politikern auf. Die – anonymen – Beschwerdeführer monieren, die Artikel unterschlügen wichtige Informationen und verletzten die Wahrheitspflicht. Diese Beschwerde hat der Presserat nun abgewiesen, weil die Zeitung diese Vorwürfe genügend belegt habe. 

Gutgeheissen wurde hingegen die zweite Beschwerde. Sie wurde vom Verein Fairmedia erhoben, welcher die Wahrheitspflicht verletzt sieht. Die Zeitung schrieb mit Verweis auf den zuständigen Dekan, Schutzbach habe ihren Lehrauftrag verloren. Damit, so der Presserat, habe die BaZ die Aussagen des Dekans nicht sinngemäss wiedergegeben. Und selbst nach einer Intervention des Dekans hielt die Zeitung an ihren Formulierungen fest. 

Darin sieht der Presserat einen Verstoss gegen die Pflicht zur umgehenden und vollständigen Berichtigung und rügt: «Die ‹ Basler Zeitung› hat mit dem Artikel ‹Schutzbach verliert Lehrauftrag› vom 28. November 2017 die Ziffern 1 (Wahrheit) und 5 (Berichtigung) der «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten» verletzt.»

https://tageswoche.ch/gesellschaft/causa-schutzbach-bullshit-der-basler-zeitung/

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