Der Kanton bewilligte kürzlich einen Neubau an der Hochstrasse. Dagegen will der CVP-Grossrat Oswald Inglin nun politisch vorgehen.
Es ist harsche Kritik, die der CVP-Grossrat Oswald Inglin in einer Interpellation an die Regierung richtet. Man überlasse die Planung quasi dem Zufall, so sein Argument. Denn gerade erst hat der Kanton einen Neubau im Gundeli bewilligt, der Umbauprojekten am Bahnhof SBB in die Quere kommt.
Nun fragt Inglin, ob diese Bewilligung zurückgezogen werden kann, weil der Neubau mit den Plänen für eine Fussgänger-Unterführung kollidiere.
Unterführung vom Gundeli bis zum BIZ-Turm
Dass eine Baubewilligung nachträglich entzogen wird, passiert praktisch nie. Bei einem schon früher von der Zürcher Anlagestiftung Turidomus geplanten Neubau an der Hochstrasse war das 2009 jedoch der Fall. Der Kanton nahm die Baubewilligung für dieses Projekt zurück, weil bekannt wurde, dass eine Interessenlinie der SBB über die Hochstrasse verlief. Jetzt soll sich die Geschichte wiederholen.
Denn das Gundeli brauche eine Fussgänger-Unterführung, sagt Inglin. Da die Unterführung West, die vom Meret Oppenheim-Platz in Richtung Markthalle verlaufen soll, vorerst auf Eis gelegt sei, brauche es eine Unterführung im Osten des Bahnhofs. Laut Inglin könnte sie von der Hochstrasse bis zum BIZ-Turm führen.
Kanton weist Verantwortung zurück
Drei Planungsbüros hätten in einer Testplanung bestätigt, dass das Gundeli eine Unterführung brauche, schreibt Inglin in seinem Vorstoss.
Der Kanton fühlt sich derweil nicht zuständig für die Pläne einer Unterführung Ost. Auf die Frage, ob der Neubau in Konflikt mit der Fussgänger-Unterführung stehe, antwortete Marc Keller vom Bau- und Verkehrsdepartement kürzlich in einem Schreiben, dass die SBB diese Frage beantworten müssten.
Inglin findet hingegen, diese Planung sei Sache des Kantons. Denn die SBB würden keine Priorität in einer Unterführung im Osten des Bahnhofs sehen. «Das Problem ist doch, dass die Projekte nicht zusammengedacht werden und sie nicht aufeinander abgestimmt sind», sagt er.