Man musste schon mit dem Schlimmsten rechnen: Mit einem langsamen Zerfall des Arlesheimer Doms. Doch nun wird das Gotteshaus doch noch gerettet. Selbstverständlich wird es auch in diesem Fall Skeptiker geben, die das Wunder anzweifeln werden. Zu Unrecht.
Dieser Platz ist wunderbar. Und dann dieser Dom. Einfach himmlisch. Die Stein gewordene Verheissung. Arlesheim, ja, die ganze Region könnte stolz sein. Stolz auf das wohl wichtigste kulturhistorische Denkmal im Baselbiet.
Ein Wunder – tatsächlich
Die Behörden in Liestal verspüren allerdings weniger Stolz, mehr Verzweiflung. Weil es in der Kirche Risse in der Decke und Sprünge im Boden hat. Eine Sanierung wäre dringend nötig. Doch das ist teuer, 5,5 Millionen Franken insgesamt. Dumm, dass die Regierung ausgerechnet jetzt am Sparen ist und die Subventionen für Denkmalschutz gestrichen hat. Darum musste die Renovation warten, obwohl die katholische Kirchgemeinde und der Bund hohe Beiträge in Aussicht gestellt haben – für den Fall, dass auch der Kanton zahlt. So war schon mit dem Schlimmsten zu rechnen: dem langsamen Zerfall. Nur ein Wunder konnte noch helfen.
Ein Wunder, das nun eingetreten ist – in Form des Lotteriefonds. Die Regierung will dort 2,2 Millionen Franken für die Sanierung holen, wie diese Woche mitgeteilt wurde. Nun könnte man einwenden, von Sparen könne nicht wirklich die Rede sein, wenn das Geld einfach einer anderen Kasse entnommen wird. Oder dass der Lotteriefonds eigentlich für andere Kultur- und Sportprojekte gedacht ist.
Zocken – endlich keine Sünde mehr
Das wäre allerdings völlig falsch argumentiert. Denn erstens wurden Lotteriegelder im Baselbiet schon viel dümmer ausgegeben, fürs 9. Stadion der Euro 2008 etwa, in das keiner ging. Zweitens ist die frivole Zockerei nun plötzlich kein Laster mehr, sondern eine Tugend, jetzt, da es um die Rettung eines Gotteshauses geht. Und wer das grosse Los zieht, kann ja auch dem Kanton noch was abgeben. Denn inzwischen gilt auch hier: Jeder Rappen zählt!
Artikelgeschichte
Erschienen in der gedruckten TagesWoche vom 14.12.12