Nicht der Mangel an Geld begrenzt die Förderung von Solarstrom in der Schweiz. Schuld ist vielmehr der Vollzug des Fördermittels namens KEV. Wenige Photovoltaik-Anlagen werden damit vergoldet, viele bleiben blockiert.
Die Nachfrage ist riesengross: Seit Mai 2008 wurden beim Bund 24’000 Photovoltaik-Projekte eingereicht mit dem Begehren, in den Genuss der kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) zu kommen. Die ersten hatten Glück: Rund 5000 Anlagen erhielten bis heute eine KEV-Zusage. 4000 davon sind bisher realisiert worden und speisen pro Jahr rund 90 Millionen Kilowattstunden Solarstrom ins Elektrizitätsnetz ein. Das entspricht einem Anteil von 0,15 Prozent am nationalen Stromverbrauch.
Fürstlich subventionierte Rendite
Die begünstigten Solarstrom-Produzenten erhalten während 25 Jahren eine kostendeckende Vergütung. Diese bewegt sich bei den ersten, 2009 in Betrieb gesetzten Anlagen (je nach Typ und Grösse) zwischen 50 und 90 Rappen pro eingespeiste Kilowattstunde (kWh). Mittlerweile hat der Bundesrat die Ansätze – dem Preiszerfall der Solarmodule folgend – zwar deutlich gesenkt.
Trotzdem bleibt die Subvention fürstlich. Sie reicht aus, um das investierte Kapital mit fünf Prozent zu verzinsen, in 25 Jahren zu amortisieren und obendrein sechs Rappen pro kWh für den Unterhalt einzusetzen. Zum Vergleich: Andere sichere Kapitalanlagen wie Sparhefte oder zehnjährige Bundesobligationen erzielen heute eine Rendite von weniger als einem Prozent. Und selbst diejenigen, die für die Finanzierung ihrer Photovoltaik-Anlage eine Hypothek aufnehmen müssen, zahlen dafür nur halb soviel Zins, wie sie als KEV-Vergütung erhalten.
Hohe Subvention begrenzt Menge
Der Nachteil dieser goldenen Subvention: Das Kontingent an KEV-Geld, das für die Photovoltaik zur Verfügung steht, war schnell ausgeschöpft. 19’000 der 24’000 Photovoltaik-Projekte, die zusammen immerhin 800 Millionen kWh Strom pro Jahr produzieren und damit 1,3 Prozent des Schweizer Stromverbrauchs decken könnten, sind heute auf der KEV-Warteliste blockiert. Nahe läge darum, die Subvention pro kWh Strom deutlich zu senken, um mit dem vorhandenen Geld mehr Solarstrom fördern zu können. Damit liesse sich die Warteliste abbauen.
Die Solarlobby hingegen will nicht die Rendite senken, sondern die Subvention erhöhen. Mit dem Schlachtruf «Bremse lösen, Deckel weg» forderte die Agentur für erneuerbare Energien, der Bund solle generell mehr Geld für die KEV zur Verfügung stellen. Diese Forderung fand Gehör, nachdem die Landesregierung beschlossen hatte, den Bau von neuen Atomkraftwerken zu verbieten und eine Energiewende einzuleiten. So überwies das Parlament letzten Herbst eine Motion, welche die Regierung auffordert, den KEV-Plafond aufzuheben. Die dazu notwendige Gesetzesänderung kann der Bundesrat in seiner Vorlage zur «Energiestrategie 2050» beantragen, die er voraussichtlich am 28. September in die Vernehmlassung schicken wird. Damit stünde ab 2015 oder 2016 mehr Geld für die Förderung von Strom aus neuer erneuerbarer Energie zur Verfügung.
Windprojekte blockieren KEV-Gelder
Die heutige KEV, mit der die Schweiz Strom aus neuer erneuerbarer Energie quersubventioniert, hat bislang zwei Schranken: Begrenzt wird erstens die Abgabe auf konventioneller Elektrizität, deren Ertrag den KEV-Fonds speist, nämlich auf 0,6 Rappen pro kWh bis 2012 und auf 0,9 Rappen ab 2013. Das ergibt einen Gesamtplafond. Dieser wird ergänzt durch „Deckel“ für die einzelnen Technologien: Für die Photovoltaik als teuerste Technik standen anfänglich nur fünf Prozent der Gelder aus dem KEV-Topf zur Verfügung; dieser Anteil ist mittlerweile auf 30 Prozent gestiegen. Diese sektorielle Plafonierung beschloss das Parlament, weil es pro Subventionsfranken möglichst viel Alternativstrom fördern wollte. Darum hat es den Grossteil des KEV-Fonds für die billigeren Wind-, Biomasse- und Wasserkraftwerke reserviert.
Die Folgen dieser Politik zeigt die KEV-Statistik: Viele Wasser- und Windkraft-Projekte erhielten die Zusage für die kostendeckende Vergütung. Darum ist der Gesamtplafond der KEV heute ausgeschöpft. Doch der Grossteil dieser Projekte liess sich bisher nicht realisieren, sei es, weil Investoren fehlen, oder weil die Projekte Gewässer- oder Landschaftsschutz-Gesetze verletzen. Diese Phantomprojekte blockieren nun die Ausschüttung der zugesagten KEV-Gelder. Darum kann der Bund die mögliche Strom-Abgabe von heute 0,6 Rappen/kWh Strom, die den KEV-Fonds speist, gar nicht voll nutzen.
Fazit: Die lange Warteliste, die vor allem die Realisierung von Photovoltaik-Anlagen hemmt, ist nicht auf den Mangel an Geld zurück zu führen. Sondern auf die hohen spezifischen KEV-Ansätze, die wenige Produzenten fürstlich belohnen, sowie auf die Vielzahl an nicht realisierbaren Wind- und Wasserkraftwerken, welche die KEV verstopfen.