«Der Verlust der Häuser an der Hochstrasse wiegt schwer»

Die zunehmende Wohnungsnot in Basel spürt der Verein für Studentisches Wohnen WoVe in besonderem Masse. Umso schwerer fällt für den Wohnraumvermittler ins Gewicht, wenn er wie im Falle der kürzlich besetzten und gleich wieder geräumten Häuser an der Hochstrasse günstige Angebote verliert.

Günstiger Wohnraum für Studierende ist rar: Umzugs-Performance von boijeot.renauld.turon am Theaterfestival Basel (Bild: Hans-Jörg Walter)

Der Verein für Studentisches Wohnen WoVe spürt die zunehmenden Wohnungsnot in Basel in besonderem Masse. Umso schwerer fällt für den Wohnraumvermittler ins Gewicht, wenn er wie im Falle der kürzlich besetzten und gleich wieder geräumten Häuser an der Hochstrasse günstige Angebote verliert.

Am Wochenende vom 22. auf den 23. November beendete die Basler Polizei die Besetzung der beiden Häuser an der Hochstrasse 74 und 76. Die beiden Liegenschaften waren bis Ende 2013 Teil des Vermietungsangebots des Vereins für Studentisches Wohnen WoVe, der günstige Zimmer für Studierende verwaltet und vermietet. Die insgesamt 40 zur Verfügung stehenden Zimmer gehörten zu den günstigsten und waren entsprechend begehrt.

«Der Verlust der beiden Liegenschaften an der Hochstrasse wiegt schwer», sagt Chaim Howald von der WoVe. Die Häuser gehörten einer Erbengemeinschaft, die WoVe konnte sie im Baurecht nutzen. Nach Ablauf des Baurechtsvertrags wollten die Besitzer das Haus verkaufen – zu einem Preis aber, der für die WoVe nicht drinlag. «Wir hätten die Mieten massiv erhöhen müssen», sagt Howald. 

«Es fehlt an allen Ecken und Enden»

Gegenwärtig hat die WoVe rund 460 Zimmer im Angebot – zu wenig, um der Nachfrage gerecht zu werden. «Es fehlt an allen Ecken und Enden», sagt Howald, «wir in Basel liegen mit unserem Angebot weit unter dem Schweizer Durchschnitt.» Dies sei vor allem im Umstand begründet, dass Basel bis vor wenigen Jahren noch keine Wohnungsnot kannte. «Jetzt haben wir einen massiven Nachholvbedarf.»

Die WoVe ist also permanent auf der Suche nach Liegenschaften, die sie Studierenden als vorübergehendes Heim anbieten kann. Interessiert sind die Zimmervermittler auch an Zwischennutzungsobjekten – und dies mit wachsendem Erfolg. «Wir gelten mittlerweile als zuverlässiger Partner für Hausbesitzer und Immobilienfirmen, die ihre Liegenschaften vorübergehend zur Verfügung stellen möchten», sagt Howald.

Keine Zwischennutzung an der Hochstrasse

Mit der Bitte um eine Zwischennutzung traten auch die Besetzer der Häuser an der Hochstrasse an die Hausbesitzer. In einem Brief schrieben sie: «Es geht uns nicht darum, Ihre geplanten Projekte zu verunmöglichen, aber wir sind daran interessiert, den leerstehenden Wohnraum in der Zwischenzeit sinnvoll zu nutzen.»

Die Besetzer prangten in einer Stellungnahme nach der Räumung die «Nulltoleranzgrenze» der Stadt Basel bei Hausbesetzungen an. In anderen Schweizer Städten, etwa Bern, Lausanne und Zürich, würden die Behörden mit Besetzungen von leerstehenden Liegenschaften toleranter umgehen.

Andere Städte sind toleranter

Dem ist tatsächlich so. In einem «Merkblatt Hausbesetzungen in der Stadt Zürich» (pdf-Dokument) legt die Stadtpolizei Zürich recht strenge Bedingungen für eine Hausräumung fest. So reicht ein gültiger Strafantrag nicht aus. Als weitere Voraussetzungen verlangt die Stadtpolizei einen rechtskräftige Abbruch- oder Baubewilligung oder einen Beleg für «die rechtmässige Nutzung der Liegenschaft für die Zeit nach deren Räumung».

Von einer solch generellen Regelung, wie sie die Stadt Zürich kennt, hält die Basler Regierung wenig, wie sie im März 2013 in der Antwort auf eine entsprechende Interpellation (pdf-Dokument) von SP-Grossrätin Salome Hofer schrieb. Basel bevorzuge eine «sorgfältige Einzelprüfung», schrieb die Exekutive. Aber: «Falls die Situationsanalyse ein Vorgehen nach ‹Zürcher Modell› empfiehlt, kann dieses auch in Basel-Stadt angewendet werden.»

Im Falle der Häuser an der Hochstrasse 74 und 76 hätten die Besetzer wohl aber auch in Zürich weichen müssen. Denn die neuen Hausbesitzer verfügen über eine Bewilligung für den Umbau, die Erweiterung und Aufstockung der Liegenschaften.

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