Mit einem ganzen Bündel von Vorstössen nimmt sich die SP Basel-Stadt der Altersarbeitslosigkeit an. Unter anderem will sie gegen erzwungene Frühpensionierungen vorgehen.
Eine OECD-Studie aus dem vergangenen Jahr zeigt, dass es in der Schweiz vor allem bei der Arbeitsintegration von älteren Langzeitarbeitslosen hapert. Doch auch andere über 50-Jährige haben nach einer Kündigung zunehmend Mühe, eine neue Arbeitsstelle zu finden.
«Praktisch jeder kennt jemanden, der auf dem Abstellgleis landet», sagt der Basler SP-Grossrat Pascal Pfister. Das sei kein spezifisch regionales Problem, aber «es tritt auch in Basel auf, weshalb wir uns dafür einsetzen».
Pfister fordert zum Beispiel bessere Weiterbildungsmöglichkeiten für arbeitslose Ältere, die zum Beispiel mangels Qualifikationen keine Arbeitsstelle mehr finden.
Geht der Kanton sensibel mit dem Thema um?
Ein anderer Vorschlag zielt darauf, ältere Menschen dabei zu unterstützen, ihr Know-how an jüngere Arbeitnehmer weiterzugeben. Dazu sollen die Betroffenen zum Beispiel Kleinstfirmen gründen. «Start-up-Unternehmen erhalten viel Unterstützung von den Behörden», sagt Pfister. «Diese Hilfe ist aber tendenziell auf jüngere Arbeitnehmende ausgerichtet.» Allenfalls könne man auch ein Netzwerk für ältere Arbeitnehmer aufbauen, damit sie den Schritt in die Selbstständigkeit erreichen könnten.
Pfister will von der Regierung wissen, ob sie mit der nötigen Sensibilität an das Thema herangehe und beim Kanton «genügend Neueinstellungen von über 50-Jährigen» geprüft würden.
AHV-Vorbezug ist Pflicht
Einen anderen Mangel sieht SP-Grossrat Rudolf Rechsteiner. Er will mit einem Vorstoss gegen «aufgezwungene Frühpensionierungen» vorgehen. Er befürchtet, dass ältere Menschen, die keine Arbeitsstelle mehr haben, zunehmend zur vorzeitigen Pensionierung gezwungen werden, damit der Staat keine Sozialhilfe zahlen muss. So wird «ihr angespartes Alterskapital ausgehöhlt», schreibt Rechsteiner in der Interpellation an die Regierung. Was ist an diesem Vorwurf dran?
Ein langjähriger Mitarbeiter der Sozialhilfe streitet die Praxis ab, wonach ältere Menschen zur Frühpensionierung gedrängt würden. Ein AHV-Vorbezug sei ohnehin Pflicht, wenn jemand Sozialhilfe beziehe, denn die Sozialhilfe sichere nur die Existenzgrundlagen.
Wenn also jemand andere finanzielle Leistungen in Anspruch nehmen kann, sogenannte «subsidiäre Leistungen» aus IV oder AHV, dann muss er dies auch tun. Ein Mann im Alter von 63 zum Beispiel, der seinen Job verliert, muss in jedem Fall einen AHV-Vorbezug beantragen und erhält allenfalls Ergänzungsleistungen – in keinem Fall jedoch Unterstützung aus der Sozialhilfe.
Erzwungene Pensionierungen
Rechsteiners Vorstoss zielt denn auch auf jene Fälle, «in denen Menschen bereits ab 58 in die Frühpensionierung gedrängt werden». Ab diesem Alter darf eine Person in gewissen Fällen Pensionskassengelder vorbeziehen.
Wenn es sich um eine freiwillige Frühpensionierung ab 58 handelt, erhält der Betroffene kein Arbeitslosentaggeld und muss von der Pensionskassenrente und allenfalls von Erspartem leben. Rechsteiner will nun vom Regierungsrat wissen, ob es in Basel zu solchen «aufgezwungenen Frühpensionierungen» kommt und wie viele das betreffen würde.