Die Migrationswächter klopfen den Proficlubs und dem FCB auf die Finger

Am Beispiel des jungen Torhüters Djordje Nikolic vom FC Basel zeigt sich ein Problem, das die Schweizer Proficlubs beschäftigt: Sie dürfen Spieler aus Drittstaaten nicht in ihren zweiten Mannschaften einsetzen, auch wenn das vernünftig erschiene. Die Liga arbeitet nun mit dem Staatssekretariat für Migration an einer Lösung.

Spielpraxis unter Murat Yakin: Der 20-jährige Djordje Nikolic soll sich in der Challenge League bewähren. (Bild: Andy Mueller/freshfocus)

Am Beispiel des jungen Torhüters Djordje Nikolic vom FC Basel zeigt sich ein Problem, das die Schweizer Proficlubs beschäftigt: Sie dürfen Spieler aus Drittstaaten nicht in ihren zweiten Mannschaften einsetzen, auch wenn das vernünftig erschiene. Die Liga arbeitet nun mit dem Staatssekretariat für Migration an einer Lösung.

Personenfreizügigkeit, Kontingente für Erwerbstätige aus Drittstaaten und die Bedingungen für eine Bewilligung tangieren auch den Fussball. Diese Erfahrung machen gerade die Proficlubs der Swiss Football League (SFL).

Es geht um Spieler aus dem Kader der ersten Mannschaft, die nicht aus einem EU- oder Efta-Staat kommen und deren Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung. Die Regelungen sehen vor, dass diese Spieler nur in der ersten Mannschaft, also in der Super- oder Challenge League eingesetzt werden dürfen. Nicht aber im zweiten Team, etwa in der Promotion League (drittklassig) oder der 1. Liga (viertklassig).

Am Dienstag nun offenbarte Urs Fischer am Beispiel des FC Basel, welche Probleme die Restriktionen ergeben. Für den Cupmatch am Mittwoch gibt der Trainer seinem Stammgoalie Tomas Vaclik eine Ruhepause und nominiert für Tuggen zum einen seine Nummer 2 im Tor, den unverwüstlichen Germano Vailati, sowie Djordje Nikolic. In einem Nebensatz erwähnte Fischer, dass der 19-jährige Serbe keine Spielpraxis in der U21-Mannschaft sammeln könne, weil er dort nicht einsatzberechtigt ist.

Dem FCB flattert Beanstandung ins Haus

Nach den Buchstaben der spezifischen Bedingungen für Berufssportler aus Drittstaaten darf der aus Belgrad stammende Nikolic lediglich in der ersten Mannschaft spielen, nicht aber aber in einer anderen. Für die SFL spielt diese Einschränkung keine Rolle. Sie erteilt ausländischen Spielern eine generelle Einsatzberechtigung für einen Club respektive für eine Kapitalgesellschaft, in der der Profibetrieb ausgelagert ist.

Fünf sind erlaubt – die Ausländerregelung im Schweizer Fussball

In der Super League darf eine Mannschaft  fünf ausländische Spieler gleichzeitig einsetzen (Challenge League: 4). Bürger aus EU-Staaten sowie Liechtenstein, Island und Norwegen gelten im Schweizer Profifussball nicht als Ausländer. Die Clubs der Super League dürfen 25 Spieler auf einer Kontingentliste melden, von den mindestens acht sogenannte lokal ausgebildete Spieler sein müssen (Challenge League: zwölf).
» Reglement Spielbetrieb der SFL  |  » Qualifikation von SFL-Spielern  |  » Richtlinien zur Kontingentliste

Die Clubs und ihre Trainer wiederum setzen ihre Spieler nach Leistungsniveau, nach Fitness- oder Eingewöhnungsstand ein. Nun haben Stichkontrollen der kantonalen Migrationsämter zu Beanstandungen geführt. Davon ist unter anderem der FC Basel betroffen, der Djordje Nikolic am 3. August 2016 im Spiel der U21 in der Promotion League gegen die U21 des FC Zürich aufgestellt (1:1) hat.

Daraufhin flatterte dem FCB ein Brief ins Haus, in dem darauf hingewiesen wurde, dass Nikolic seine Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung verlieren könnte, wenn er weiterhin in der U21 eingesetzt wird.

Der FC Basel ist kein Einzelfall. Claudius Schäfer, der CEO der SFL, spricht von mehreren Clubs, die sich mit demselben Problem für Drittstaaten-Angehörige herumschlagen. «Wir verfolgen und kontrollieren nicht, ob diese Spieler arbeits- und ausländerrechtlich eingesetzt werden können», erklärt Schäfer. Für die Liga zählt die grundsätzliche Spielberechtigung nach ihren Regularien und fertig.

Die Liga sucht mit dem SEM eine Lösung

Dennoch hat sich die Liga der Angelegenheit angenommen und sich mit dem Staatssekretariat für Migration SEM an einen Tisch gesetzt. «Sehr konstruktive Gespräche» seien es, sagt Schäfer, «wir sind optimistisch, dass wir bald eine Lösung finden.»

Es geht der Liga darum, dass die Weisungen der Bundesbehörde im Sinne der Clubs und der Spieler ausgelegt werden, deren Bedürfnisse berücksichtigt werden sowie die Lebenswirklichkeit im Profifussball.

Beim FC Basel lässt sich das neben dem Torhütertalent Nikolic, der im Schatten von Tomas Vaclik aufgebaut wird, an den Beispielen von Blás Riveros und Geoffroy Serey Dié skizzieren.

Die Crux verdeutlichen die Beispiele Blás Riveros und Serey Dié

Blás Miguel Riveros Galeano ist ein vielversprechender Verteidiger und wurde vom FC Basel im Sommer aus Paraguay verpflichtet. Mit gerade einmal 18 Jahren in einem neuen Kulturkreis angekommen, in einer neuen Liga und auf anderem Niveau, ist eine Anlaufphase üblich und vernünftig. Einsätze in der U21 sind ein Teil des Weges, um Anschluss zu finden. Da Blás Riveros jedoch nur in der ersten Mannschaft eingesetzt werden darf, kommt er im engen Konkurrenzkampf beim FCB Ende Oktober erst auf jeweils 90 Minuten im Schweizer Cup und in der Super League.



Die Basler Daniel Hoegh, links, und Geoffroy Serey Die, rechts, gruessen von der Ersatzbank vor dem Fussball Meisterschaftsspiel der Super League zwischen dem FC Basel 1893 und dem Grasshopper Club Zuerich, im Stadion St. Jakob-Park in Basel, am Samstag, 10. September 2016. (KEYSTONE/Georgios Kefalas)

Der eine (Daniel Hoegh, links) darf als EU-Bürger in der U21 Spielpraxis sammeln, der andere (Geoffroy Serey Die) darf das als ivorischer Staatsbürger nicht. (Bild: GEORGIOS KEFALAS/Keystone)

Geoffroy Serey Dié ist das Beispiel für einen Spieler, der beim FC Basel vorderhand überhaupt keine Rolle in der U21 spielt. Die stellt die Spitze der Nachwuchspyramide dar, doch ganz ohne Erfahrung kommt dieses Team im Wettbewerb der dritthöchsten Schweizer Spielklasse auch nicht aus. Deshalb ergänzt etwa der 31-jährige Allschwiler Guiseppe Morello den Talentschuppen.

Für den ebenfalls 31-jährigen Serey Dié, im Sommer mit den Nachwirkungen einer schweren Muskelverletzung zum FCB zurückgekehrt, bot die U21 während der Aufbauphase keine Gelegenheit, Spielpraxis zu sammeln. Im Gegensatz zu anderen Akteuren aus dem Kader der ersten Mannschaft wie Jean-Paul Boëtius oder Andraz Sporar, die einen EU-Pass haben, verunmöglichten dem ivorischen Staatsbürger die Buchstaben des Bundesgesetzes über Aufenthalt und Niederlassung von Ausländern ein sportlich sinnvolles Intermezzo in der zweiten Mannschaft.

Für die 20 Clubs der Swiss Football League wird es deshalb nicht unbedeutend sein, auf welche Formel sich die Liga-Geschäftsführung mit den Behörden einigen kann.

Der Fall Veljko Simic

Veljko Simic

Veljko Simic

Für den im Sommer 2013 von Roter Stern Belgrad transferierten Veljko Simic, damals 18-jährig, erhielt der FC Basel keine Arbeits- und damit auch keine Aufenthaltsgenehmigung. Der FCB stellte Wiedererwägungsgesuche, lieh den als grosses Aufbauertalent gehandelten Simic später zu Domzale nach Slowenien aus, ging durch die Instanzen und verlor. Auch das Bundesverwaltungsgericht sah die Voraussetzungen nicht erfüllt, wie sie im Ausländergesetz und in den speziellen Weisungen für Berufssportler aus Drittstaaten festgehalten sind. Inzwischen besitzt Simic eine Arbeitserlaubnis und ist bei einem in Basel noch bis 2018 laufenden Vertrag derzeit in die Challenge League ausgeliehen, wo er für den FC Chiasso gerade im zehnten Spiel sein erstes Tor erzielt hat. (cok) 

» Das grundsätzliche Problem für junge Spieler aus Nicht-EU-Staaten – die TagesWoche am 13.9.2013 zu den Anfängen des Fall Simic
» Willkür der Migrationsbehörde – die «Aargauer Zeitung» am 29.3.2015 zum Fall Simic und vergleichbaren Angelegenheiten
» Der FCB unterliegt – die «NZZ» zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts im Fall Simic

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