Die Steiner AG übernimmt die Zangengeburt des Gewerbeverbands und des Kantons

Die Basler Regierung gibt sich erleichtert: Nach langer Suche hat sie mit der Generalunternehmerin Steiner AG einen Baurechtnehmer für den geplanten Gewerbepark an der Neudorfstrasse gefunden.

So könnte der Gewerbepark dereinst aussehen.

Die Basler Regierung gibt sich erleichtert: Nach langer Suche hat sie mit der Generalunternehmerin Steiner AG einen Baurechtnehmer für den geplanten Gewerbepark an der Neudorfstrasse gefunden.

Viele Jahre stand an der Neudorfstrasse die Villa Rosenau, bis die Bewohner und Nutzer aus linksalternativen Kreisen das Haus nach einem Brand verlassen mussten. Das war vor über drei Jahren.

Nach der Anarchoszene kam der Gewerbeverband. Zusammen mit Immobilien Basel-Stadt wollte der Verband dort das Projekt eines Hauses für das von Platzsorgen geplagte Gewerbe errichten. Lange Zeit blieb es beim Willen, denn es fanden sich keine potenziellen Mieter und vor allem auch keine Investoren für das Projekt. 

Baurechtsvertrag unterzeichnet

Ein definitiver Investor ist noch immer nicht gefunden, auch keine Mieter. Aber zumindest kann sich der Kanton Basel-Stadt aus der Mitverantwortung retten. Denn die Zürcher Generalunternehmerin Steiner AG will sich als Zwischeninvestorin betätigen und das Projekt «Werkarena» vorerst auf eigene Rechnung realisieren, wie die Basler Regierung mitteilt.

Die Regierung hat den Baurechtsvertrag zwischen der Firma, die bis jetzt als Projektentwicklerin auftrat, und Immobilien-Basel-Stadt abgesegnet. Dem Kanton muss damit ein Stein vom Herzen gefallen sein. Entsprechend erfreut und dankbar zeigt sich die Regierung in ihrer Medienmitteilung: «Der Regierungsrat ist sehr erfreut, dass die Steiner AG als Zwischeninvestorin in die Lücke springt und den Baurechtsvertrag mit dem Kanton übernimmt.»

Zangengeburt

Bisher hat sich das Projekt – zurückhaltend ausgedrückt – als Zangengeburt herausgestellt. Ursprüngliches Ziel war es, die Nutzung des Areals speziell auf die Bedürfnisse der Gewerbeunternehmen abzustimmen und den Gewerbetreibenden die Möglichkeit zu geben, die Planung und Realisierung selbst zu bestimmen.

Der erforderliche Zusammenschluss der Gewerbetreibenden für eine gemeinsame Investition kam jedoch nicht zustande. Deshalb mussten der Gewerbeverband und der Kanton die Planung in die Hände eines externen Projektentwicklers geben, der sich jetzt – damit es überhaupt vorwärtsgeht – auch noch als Zwischeninvestor engagiert.

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