Vor Gericht haben die von der Polizei gestoppten Künstler und Studenten verloren, trotzdem planen sie eine neue Aktion: Während der Art Basel wollen sie mit einer Prozession und einem «Pappteller-Abendmahl» an die Kunstaktion auf dem Messeplatz erinnern. Zudem bereitet die Gruppe eine Schadenersatzklage gegen den Kanton vor.
Schon die Ankündigung dürfte bei Baschi Dürr Nervosität auslösen. Der Basler Sicherheitsdirektor stand nach dem rüden Polizeieinsatz gegen eine Künstlergruppe während der Art Basel 2014 heftig in der Kritik, seine Wiederwahl in die Regierung schaffte er vergangenen Herbst nur knapp. Jetzt werden Dürr und seine Polizisten aufs Neue auf die Probe gestellt:
Die Künstler Enrique Fontanilles und Renatus Zürcher wollen erneut gemeinsam mit Studenten während der Art Basel auf dem Messeplatz auflaufen. Am Freitag um 18 Uhr will die Gruppe vom Messeplatz aus losziehen und zur Elisabethenkirche prozessieren. Dort soll ein «Pappteller-Abendmahl» stattfinden – was das sein wird, kann Fontanilles noch nicht im Detail erzählen. Geplant sei, auf Papptellern Delikatessen aufzutischen. Der Erlös der Aktion soll in ein Flüchtlingsprojekt der Elisabethenkirche fliessen.
Fontanilles will Kulturschaffende und Künstler anschreiben, sich am Abendmahl zu beteiligen. Seine Hoffnung: «Dass der Pappteller als Symbol für die Kunstfreiheit erhalten bleibt.»
Für die Prozession liegt noch keine polizeiliche Bewilligung vor. Fontanilles kündigt aber an, eine solche einholen zu wollen. Man will die Erfahrungen von 2014 nicht mehr machen. Damals verhinderte die Polizei mit einem Grossaufgebot eine Choreografie des Künstlerkollektivs diezelle auf dem Messeplatz. Die Kunstaktion hätte an einen gewalttätigen Polizeieinsatz des Vorjahres erinnern sollen.
Mitglieder der Künstlergruppe sowie Unbeteiligte wurden in der Folge von der Polizei festgenommen und auf den Stützpunkt Waaghof gebracht. Dort mussten die Festgenommenen Leibesvisitationen und mehrstündige Haft über sich ergehen lassen.
Gericht rügt Polizei scharf
Gegen den Einsatz ermittelte lange die Basler Staatsanwaltschaft, stellte dann aber das Verfahren gegen den damaligen Einsatzleiter wegen Freiheitsberaubung und Amtsmissbrauch ein. Das Appellationsgericht stützte unlängst den Entscheid der Staatsanwaltschaft, kritisierte den Polizeieinsatz indes scharf als «unverhältnismässig».
Fontanilles und die gesamthaft 19 Opfer des Polizeieinsatzes ziehen das Urteil nicht weiter. Der Anwalt der Klägerseite, Christian von Wartburg, hält eine Beschwerde vor Bundesgericht aus formellen Gründen für aussichtslos. So verweigert das Bundesgericht gemäss langjähriger Rechtspraxis Klagen gegen Polizisten, sofern nicht auch zivilrechtlich gegen die Beamten vorgegangen wird. Das aber ist in den meisten Kantonen, so auch in Basel-Stadt, nicht möglich, weil der Kanton die Haftung übernimmt für Vergehen der Polizei in Ausübung ihres Amtes.
Zivilklage vorbereitet
«Wir wären chancenlos, das ist leider so», sagt von Wartburg, der die Praxis des Bundesgerichts für falsch hält. Doch abgeschlossen ist der juristische Streit damit nicht. Von Wartburg bereitet eine Zivilklage gegen den Kanton vor, mit der er eine Genugtuung für die Verhafteten sowie die Erstattung seiner Anwaltskosten erstreiten will.
Der profilierte Strafverteidiger, der auch für die SP im Grossen Rat sitzt, glaubt an gute Chancen: «Das Gericht hat eindeutig festgehalten, dass die Polizei zu weit ging und unverhältnismässig gehandelt hat.»