Vor vier Monaten informierte die Baselbieter Regierung zur geplanten Reform der Baselbieter Pensionskasse. Jetzt ist die Vernehmlassung abgeschlossen und das Vorhaben kommt in den Landrat. Dabei wurden drei Punkte noch geändert. Finanzdirektor Adrian Ballmer stellte heute den definitiven Plan vor – nicht ganz ohne Nebengeräusche.
Die geplante Reform der ramponierten Baselbieter Pensionskasse wurde bereits im Februar vorgestellt, im Zuge der nun abgeschlossenen Vernehmlassung wurden drei Punkte angepasst. Der Baselbieter Finanzdirektor Adrian Ballmer sprach an der Medienkonferenz in Liestal von Mittwochmorgen von einem «optimalen Spagat», der mit dieser Vorlage erreicht worden sei.
Die drei wesentlichen Änderungen der Vorlage:
- Die Beiträge zur Sanierung der Kasse sollen nicht wie bisher vorgesehen je hälftig zwischen Kanton und Arbeitnehmern aufgeteilt werden, sondern im Verhältnis 45 (Arbeitnehmer) zu 55 (Arbeitgeber). Das bedeutet konkret, dass ein Arbeitnehmer im Durschnitt 1,4 Prozentpunkte mehr in die Kasse einzahlen muss. Bisher ist das Verhältnis 40 zu 60. Gemäss der Vorlage werde diese Massnahme vollumfänglich durch Änderungen bei der Besitzstandwahrung finanziert.
- Die Finanzdirektion kam den Gemeinden und Institutionen entgegen, die mehr Flexibilität bei der Amortisation ihres Anteils an den Sanierungskosten verlangten. Neu können sie frei wählen, wie sie diese innerhalb der vom Kanton geplanten 40 Jahre bezahlen möchten. Eine Einmaleinlage ist neu auch möglich.
- Drittens bleiben die Lehrpersonen (Kindergarten, Primar- und Musikschulen) im Bestand des Kantons.
Im Interesse der Kasse
Die Gemeinden und Institutionen sollen also die Möglichkeit haben, frei zu entscheiden wie sie ihren Anteil (1,07 Milliarden Franken) an den Sanierungskosten von insgesamt 2,3 Milliarden bezahlen wollen. Doch diese Flexibilität kann ihren Preis haben: Je länger sich eine Gemeinde Zeit nimmt, im längsten Fall die oben erwähnten 40 Jahre, umso mehr profitiert im Gegenzug die Pensionskasse von zusätzlichen Zinszahlungen, die anfallen. Für Ballmer ist diese Freiheit dennoch ein Vorteil: «Die Gemeinden wissen so, was sie zahlen müssen und können planen. Wenn sie die Schulden schneller tilgen müssen, ist auch ein Kraftakt möglich». So werde viel Risiko aus dem System herausgenommen.
Nicht ein Risiko, sondern eine «existenzielle Gefährdung» bedeutet die Reform für die reformierte Landeskirche. In einer Stellungnahme in der Landratsvorlage sagt deren Verband, die reformierte Kirche Baselland, dass sie sich «durch die starke Belastung dieser Reform» ausserstande sehe, «ihre Leistungen auch künftig für die Gesellschaft zu erbringen».
Nebengeräusche
Die Vorstellung der definitiven Vorlage verlief auch sonst nicht ohne kritische Nebengeräusche. Ballmer machte zu Ende der Präsentation darauf aufmerksam, dass in der Eingangshalle des Hotel Engel die beiden Landräte Gerhard Schafroth (Grünliberale) und Marie-Therese Müller (BDP) auf die Presse warteten. Gemäss einer Mitteilung der SP-Fraktion ist den beiden die direkte Teilname auf Order Ballmers an der Medienkonferenz untersagt worden. Der Fianzdirektor nahm die Kritik der beiden Landräte bereits vorweg und sprach sich gegen «radikale Lösungen» aus, welche die Leistung der Kasse um ein Drittel herunterfahren würden.
Schafroth und Müller waren für die TagesWoche nicht mehr erreichbar. Gemäss Manfred Messmer, Autor des Blogs arlesheimreloaded.ch, fordern diese in einer Mitteilung die anderen Landräte dazu auf, Ballmer morgen nicht zum Vizepräsidenten des Regierungsrats zu wählen und werfen diesem sowie der Baselbieter Pensionskasse vor, die «eigentlichen politischen, organisatorischen und personellen Strukturprobleme» nicht anzupacken und Neurentnern zu hohe Renten zu versprechen. Die SP Fraktion hat wegen des Ausschlusses von Schafroth und Müller eine dringliche Interpellation (siehe Rückseite des Artikels) eingereicht.