Einfamilienhäuser für die Erlenmatt

Zuerst waren es Mietwohnungen, dann Eigentumswohnungen – nun sollen auf der Erlenmatt Einfamilienhäuser dazu kommen.

Seit Anfang Woche wirbt dieses Plakat am Riehenring unter anderem für «Gartenhäuser».

Zuerst waren es Mietwohnungen, dann Eigentumswohnungen – nun sollen auf der Erlenmatt Einfamilienhäuser dazu kommen.

Die Begeisterung war gross im sozialen Basel, als das Volk vor acht Jahren Ja sagte zu einem neuen Quartier im Kleinbasel. Es sagte Ja zu einem Quartier, wo sich mittelständische Familien niederlassen sollen, wo die gesellschaftliche Durchmischung spürbar und das Leben in all seinen Facetten sichtbar werden sollte. Es war ein Erfolg für die damalige Baudirektorin Barbara Schneider, ein Bebauungsplan ihres Departements diente als Grundlage für die Pläne, die Private ausführen sollten.

Nun sind einige Jahre vergangen und auf der Erlenmatt sind Wohnungen vermietet. Was es bisher nicht gab sind Einfamilienhäuser. Das soll sich nun ändern, wie ein Plakat zeigt, das Anfang Woche am Riehenring aufgehängt wurde. «Wollten Sie nicht schon immer an einem Park wohnen?», wird gefragt. Die Website gibt Aufschluss über dieses Eigentum.

«Lauschige Gartenhäuser»

«Das zukunftsfähige Projekt bietet sechs lauschige Gartenhäuser zum Verkauf schon ab 620‘000 Franken», heisst es da unter anderem. Diese «Gartenhäuser» werden als moderne Einfamilienhäuser dargestellt, ideal auch für gutverdienende Paare ohne Kinder. Generell ist das Quartier mit seinem Angebot an kleinen Wohnungen nicht nur auf Familien ausgerichtet.

Anwohnerin und Mitglied der Begleitgruppe Erlenmatt Antoinette Voellmy stört das. Familienwohnungen seien versprochen worden – und damit Stabilität, was die Bewohner angeht, sagt sie. Ihre Einsprache gegen das Baugesuch wurde allerdings gar nicht erst behandelt. Grund: Die Frau sei nicht einspracheberechtigt.

Staat hat nichts zu sagen

Rechtlich gibt es keine Handhabe gegen die Pläne, sagt Marc Keller, Sprecher des Baudepartements: «Im Bebauungsplan sind keine Vorschriften zur Grösse der Wohnungen und dergleichen festgelegt.» Die jetzigen Investoren hielten sich an die Vorgaben.

Er schliesst aber nicht aus, dass künftig konkretere Vorgaben gemacht werden könnten: «Es ist durchaus denkbar, dass wir in Zukunft bei ähnlichen Projekten Vorschriften über Wohnungsgrösse oder Anzahl von Genossenschaftswohnungen in den Bebauungsplan integrieren.» Was aber die Entwicklung der Erlenmatt betrifft, habe der Staat keine Einflussmöglichkeiten auf die Projekte der Investoren.

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