Elternberatung wurde zentralisiert

Die Mütter- und Väterberatung Basel-Stadt, die Geschäftsstelle Tagesfamilien Basel-Stadt und die Vermittlungsstelle Tagesheime sind gemeinsam an die Freie Strasse 35 gezogen. Die Dienstleistung soll dadurch verbessert werden.

Neu an der Freie Strasse 35 (Bild: Hansjörg Walter)

Die Mütter- und Väterberatung Basel-Stadt, die Geschäftsstelle Tagesfamilien Basel-Stadt und die Vermittlungsstelle Tagesheime sind gemeinsam an die Freie Strasse 35 gezogen. Die Dienstleistung soll dadurch verbessert werden.

Die neue direkte Nachbarschaft zu den anderen Beratungs- und Vermittlungsstellen für Eltern habe den Vorteil, dass die Fachleute untereinander enger zusammenarbeiten könnten und – falls nötig – Eltern direkt nach nebenan verweisen könnten, sagt Sandra Dettwiler, Leiterin der Abteilung Jugend- und Familienangebote im Erziehungsdepartement.

Mirjam Müller Gudenrath, Stellenleiterin der Mütter- und Väterberatung, fügt hinzu, dass am Standort an der Freien Strasse nun auch Kurse für Eltern vor Ort angeboten würden. Dies sei am alten Standort nicht möglich gewesen.

Angesprochen auf Probleme mit der Vermittlung von Betreuungsplätzen sagt Sandra Dettwiler, es habe in der Vergangenheit Missverständnisse mit Eltern gegeben wegen der dreimonatigen Wartefrist auf einen Betreuungsplatz. Im Tagesbetreuungsgesetz des Kantons Basel-Stadt ist in Paragraf 4, Absatz 2 festgehalten, dass Eltern, die die notwendigen Unterlagen rechtzeitig einreichen, einen Anspruch auf einen Tagesbetreuungsplatz für ihre Kinder innert drei Monaten haben.

Künftig versuche man die Eltern besser darüber zu informieren, dass es sich um eine insgesamt sechsmonatige Frist handle: Die Eltern müssten die vollständigen Unterlagen drei Monate vor einem angegebenen Wunschtermin einreichen, danach müsse bis spätestens drei Monaten nach dem angegebenen Wunschtermin ein Platz gefunden werden.

Unklarheiten bei der Vermittlung

Um Missverständnisse künftig auszuräumen, sagt Dettwiler, wolle man auf der Homepage genauer über die Fristen informieren. Ausserdem würden in Beratungsgesprächen die Fristen besprochen und es fänden noch Informationsveranstaltungen statt, an welchen sich Eltern, die einen Betreuungsplatz suchen, über die Abläufe informieren könnten.

Einige Eltern wünschten sich mehr Transparenz im Bezug auf den Stand der Vermittlung eines Platzes. Darauf entgegnet Dettwiler, dies sei mit den heutigen Regelungen nicht möglich. Heute bestünde bei einem Betreuungsplatz eine zweimonatige Kündigungsfrist, zudem seien die Heime nicht dazu verpflichtet, ihre freien Plätze zu melden. So komme es, dass die Vermittlungsstelle oft sehr kurzfristig von freien Plätzen erfahre und dies nicht früher kommunizieren könne.

Transparenz betreffend dem Zuteilungstermin eines Betreuungsplatzes sei nur möglich, wenn man den Eltern die Optionen auf ein Wunschtagesheim und einen Wunschtermin wegnähme und die Kündigungsfrist auf etwa sechs Monate verlängere. «Ich denke jedoch, dass den Eltern damit nicht gedient wäre. Den meisten ist es wichtig in welches Tagesheim ihr Kind kommt und wann.»

Betreuung zu Randzeiten

Patricia von Falkenstein ist unter anderem Präsidentin des Vereins für Kinderbetreuung, welcher die Trägerschaft für das Kinderhaus St. Jakob innehat. Sie sagt, dass im August 2012 nach den Sommerferien im Kinderhaus St. Jakob ein Pilotprojekt beginne, das Betreuungsplätze für Kinder zu Randzeiten anbiete.

Das Pilotprojekt sei schon seit Januar 2011 in Planung. Der Start habe sich jedoch wegen der grossen Veränderungen im Gegensatz zum bereits vorhandenen Betreuungssystem hinausgezögert. Ausserdem habe die Nachfrage nach verlängerten Öffnungszeiten seitens der Eltern nicht bestanden.

Sandra Dettwiler weist darauf hin, dass heute Private bereits Betreuungsplätze zu Randzeiten anböten.

Quellen

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