Es darf getrommelt werden

Die Fasnachtsstadt Basel hat keine Angst mehr vor durchbrennenden Pferden und Krankheiten, die im Trommelwirbel noch schlimmer werden. Darum hat die Regierung das Trommelwesen nun liberalisiert.

Endlich wieder trommeln. Nach 160 Jahren dürfen nun nicht mehr nur die Schlagzeuger, sondern auch die Basler Trommler wieder in der Stadt ohne Bewilligung musizieren.

Die Fasnachtsstadt Basel hat keine Angst mehr vor durchbrennenden Pferden und Krankheiten, die im Trommelwirbel noch schlimmer werden. Darum hat die Regierung das Trommelwesen nun liberalisiert.

Wer in Basel ausserhalb der Fasnachtszeit trommeln wollte, musste sich bis jetzt erst einmal eine Bewilligung beim Waffenbüro beschaffen. Das schien den Trommlern unnötig. Und vor allem: ungerecht, weil die Pfeifer und Guggemusiker schon immer ohne amtliche Erlaubnis loslegen durften – auch die schlechtesten, obwohl sie einem feinen Ohr wohl sehr viel mehr Schmerzen bereiten als ein taktloser Trommler.

In seiner Sitzung vom Dienstag hat der Basler Regierungsrat diese Ungerechtigkeit nun aus der Welt geschafft. Die «Verordnung in betreff des Trommelns vom 10. Januar 1852» werde aufgehoben, teilte die Regierung danach mit. Gleichzeitig beantragte sie dem Grossen Rat, den Vorstoss von Balz Herter (CVP) mit der entsprechenden Forderung als erledigt abzuschreiben.

160 Jahre alt

Mit diesem Entscheid verliert Basel eine seiner ältesten Verordnungen. Und wohl auch eine seiner seltsamsten. «In Betracht vielfach erhobener Klagen über unbefugtes Trommeln in und ausser der Stadt, und in fernerem Betracht der dadurch entstehenden Belästigung von Kranken, der Störung von Arbeitenden und der Gefahren, welche das Scheuwerden von Pferden mit sich bringt», müsse öffentliches Trommeln vor und nach der Fasnacht eingeschränkt werden, heisst es darin. Und auch zu Hause dürfe nur noch so lange geruesst werden, bis «Hausgenossen, Nachbarn oder ein anderer Belästigter bei der Polizei Klage» führten.

Narrenfrei sind die Trommler allerdings auch nach der Streichung der fast 160 Jahre alten Verordnung nicht. Von Montag bis Freitag dürfen sie weiterhin nur von 7 bis 22 Uhr spielen und am Sonntag müssen sie pausieren. Und sollten sie die Nerven der «Hausgenossen, Nachbarn und anderer Belästigter» über Gebühr strapazieren oder ein Pferd scheu machen, könnten sie auf der Grundlage des Übertretungsstrafgesetzes noch immer zur Rechenschaft gezogen werden.

Nächster Artikel