Ihre damals siebenjährige Tochter sollte dem Sexualkunde-Unterricht an einer Basler Schule fernbleiben dürfen. Das forderte eine besorgte Mutter, die sich auf das Recht der Achtung des Privat- und Familienlebens stützte sowie das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit.
Als sie bei der Schule mit diesem Anliegen abblitzte, zog die Mutter den Streit durch alle Instanzen bis vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Dieser urteilte heute, dass die Grundrechte der Familie nicht verletzt wurden, wie unter anderem Watson berichtet.
Bis zum EGMR hatten alle Instanzen den Entscheid der Schule gestützt, dass das Mädchen nicht vom Sexualkunde-Unterricht befreit werden muss. In der Begründung aus Strassburg heisst es, Ziel dieses Unterrichts sei, Kinder vor sexuellen Übergriffen und Missbrauch zu schützen. Es sei ein wichtiger Bestandteil der Schulerziehung, «die Kinder auf die Realitäten der Gesellschaft vorzubereiten».