Fehlerhafte Stromzähler zocken IWB-Kunden ab

Weil ein Stromzähler des Herstellers Iskraemeco falsch rechnet, bezahlen einige IWB Kunden möglicherweise bis zu dreimal so viel, wie sie müssten. Wer betroffen ist und sein Geld zurück will, muss allerdings selber aktiv werden – und Risiken tragen.

Der Stromzähler des Typs Iskra MT 300, der einigen Kunden bis zu dreimal zu viel verrechnet. (Bild: iwb)

Weil ein Stromzähler des Herstellers Iskraemeco falsch rechnet, bezahlen einige IWB Kunden möglicherweise bis zu dreimal so viel, wie sie müssten. Wer betroffen ist und sein Geld zurück will, muss allerdings selber aktiv werden – und Risiken tragen.

In 12’000 Haushalten im Einzugsgebiet der IWB sind sie installiert, die Stromzähler der Firma Iskraemeco vom Typ MT 300 – und zwar bereits seit sechs oder mehr Jahren. Und einige der Geräte, rund 3 Prozent, dürften der Hausherrschaft massive Mehrkosten zugunsten der IWB verrechnet haben: Das für die Zulassung solcher Geräte zuständige Bundesamt Metas hat die Energielieferanten darauf aufmerksam gemacht, dass der Zähler unter ganz speziellen Umständen falsch misst – und bis zu dreimal so viel Strom verrechnet, wie wirklich geflossen ist. Die IWB werden deswegen nach eigener Mitteilung alle Zähler dieses Typs schnellstmöglich austauschen.

Das Problem: Damit sind die fehlerhaften Geräte noch nicht identifiziert, und die betroffene Kundschaft kann ihr zu viel bezahltes Geld nicht einfordern.

«Weil der Fehler zufällig und nur unter ganz bestimmten Bedingungen auftritt, müssen wir praktisch die Nadel im Heuhaufen suchen», erklärt Steffen Weber, Leiter der Eichstelle bei den IWB, laut Pressemitteilung.

Selber abklären, Kosten allenfalls selber tragen

Und die IWB schlagen einen nicht sonderlich kulanten Weg ein, die «Missetäter» zu identifizieren. Das soll nämlich die Kundschaft selber tun. Mit einem Brief sind alle potentiell betroffenen Haushalte informiert worden. «Die Information enthält klare Hinweise, wie die möglicherweise betroffenen Kunden einer allfälligen Fehlmessung auf die Spur kommen können», heisst es in dem Schreiben, aber: Wer den Verdacht hat, sein Gerät sei betroffen, muss die Messungen durch eine unabhängige Eichstelle selber vornehmen lassen, und die Kosten dafür werden ihm laut IWB nur erstattet, wenn sich der Verdacht als berechtigt herausstellt. So stehe es in Artikel 29 der Messverordnung, schreiben die IWB; die Bestimmung dürfte allerdings kaum auf ein Massenphänomen wie das einer defekten Zählerserie ausgerichtet sein.

Immerhin können die Kunden, von denen in Basel rund 360 betroffen sein dürften, es den IWB gleichtun: Die behalten sich laut Pressemitteiung rechtliche Schritte gegen den Hersteller des Zählers vor, weil ihnen der Fehler erhebliche Mehrkosten verursache. Was zumindest dann stimmt, wenn alle betroffenen Kunden die massiven Rechnungsfehler in den Betriebsjahren des Zählers zurückerstattet erhalten.

Die IWB haben für Kunden eine Hotline eingerichtet, die montags bis freitags zu Geschäftszeiten unter 0800 400 801 Fragen beantwortet.

Quellen

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