Feuerverbot im Wald – aber Feuerwerke sind möglich

Wegen der Dauerhitze gilt jetzt auch in der Region Basel in Waldnähe ein striktes Feuerverbot. Der Nationalfeiertag muss jedoch nicht ganz auf Feuerwerke verzichten.

Leichtentzündlich: Vergangene Woche musste die Basler Feuerwehr zum Rhein ausrücken – wegen eines Flurbrands unterhalb des Schaffhauserrheinwegs.

Die Waldbrandgefahr ist durch die anhaltende Trockenheit derart gross geworden, dass die beiden Basel ein Feuerverbot verhängt haben. Es gilt im Wald und in Waldnähe bis zu 200 Metern Entfernung.

Verboten ist dort eigentlich alles, was mit Feuer zu tun hat – vom Grill- und Picknickfeuer bis zum Wegschnippen von Zigaretten. Auch das Bräteln auf offiziellen Feuerstellen ist derzeit nicht erlaubt.

Während der Bundesfeiern am 31. Juli und 1. August sind Feuerwerke im Siedlungsgebiet gestattet – unter Einhaltung des geltenden Mindestabstands zum Wald. Sie sollen aber nur auf nicht brennbaren Flächen gezündet werden. Heissluftballone, Himmelslaternen und dergleichen sind generell verboten.

Die offizielle Bundesfeier auf dem Bruderholz vom 1. August wird nicht auf sein Höhenfeuer verzichten müssen, diejenige in Bettingen hingegen schon.

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