FKK-Club nun ohne Wirtepatent

Der Sexclub an der Amerbachstrasse 45 kommt immer ärger in Bedrängnis. Neben den langwierigen Gerichtsstreitigkeiten steht der Club nun auch noch ohne Betriebsbewilligung da. Ausserdem verstösst er mit seinen Partys gegen Betriebsauflagen.

Partys trotz Musikverbot. Obwohl die Betreiberin des FKK-Club an der Amerbachstrasse damit gegen ihre Betriebsbewilligung verstösst, schreiten die Behörden nicht ein. (Bild: Screenshot www.basel-fkk.ch)

Der Sexclub an der Amerbachstrasse 45 kommt immer ärger in Bedrängnis. Neben den langwierigen Gerichtsstreitigkeiten steht der Club nun auch noch ohne Betriebsbewilligung da. Ausserdem verstösst er mit seinen Partys gegen Betriebsauflagen.

Langsam wirds eng für den FKK-Club an der Amerbachstrasse, seit Monaten ist ein Juristenstreit im Gange. Die Betreiberin des Sexclubs, eine Firma namens Marketing Solutions AG (MS), hat einen Entscheid der Baurekurskommission angefochten. Dies ist bereits der zweite Rekurs, zuvor hat sich die MS bereits erfolglos gegen eine Verfügung des Bau- und Gastgewerbeinspektorats (BGI) gewehrt. Mitte März ist die entsprechende Rekursbegründung beim zuständigen Appellationsgericht eingegangen.

Ausserdem hat die bisherige Inhaberin der Betriebsbewilligung diese sowie das Wirtepatent am 14. Februar zurückgezogen. Aktuell verfügt der Sexclub also weder über eine Betriebsbewilligung noch über ein Wirtepatent. Dies geht aus einem Schreiben an die zuständige Stelle hervor, welches der TagesWoche vorliegt.

Der FKK-Club hat nun zwei Monate Zeit, sich um eine Nachfolgeregelung zu kümmern, sagt Jana Jascur, Leiterin Baubewilligungen und -kontrolle beim BGI. «Bei uns ist ein sogenannter Bewilligungsinhaberwechsel hängig.» Faktisch bedeute dies aber ein neues Gesuch, denn die Nachfolgeregelung werde genauso sorgfältig geprüft wie ein komplett neues Gesuch.

Club aktuell ohne Bewilligungen

Insgesamt muss ein Betrieb wie der Sexclub an der Amerbachstrasse über zwei verschiedene Bewilligungen verfügen. Zuerst wird in einer Baubewilligung die Art der Nutzung definiert. Dann muss in einem zweiten Schritt eine Betriebsbewilligung eingeholt werden. Diese erlaubt dem Inhaber das Führen eines Restaurationsbetriebes. Der Inhaber dieser Betriebsbewilligung wiederum muss über einen sogenannten Fähigkeitsausweis für Gastronomie (im Volksmund «Wirtepatent») verfügen.

Auch die Betriebsbewilligung liegt der TagesWoche vor. Das Papier datiert vom 29. Juni 2010 und bewilligt die betreffende Inhaberin per 1. Juli 2010 zur Führung eines «Restaurationsbetriebes (mit Alkoholausschank)» mit dem Namen «Saunaclub FKK Basel». Brisantes Detail: Ganz am Ende des Dokumentes befindet sich noch ein Absatz mit dem Titel «Auflagen». Dort steht, dass in sämtlichen Räumen des Fitnessclubs ein Musikbetrieb «nicht zugelassen» sei.

Partys trotz Musikverbot

Auf der Website des FKK-Clubs hingegen wird für Freitag eine grosse «Coyote Ugly Party» angekündigt. Neben Freibier und BBQ steht an dieser Party auch ein DJ auf dem Programm. Damit verstösst die MS eindeutig gegen ihre Betriebsbewilligung. Und die Feier am Freitag ist nicht die erste.

Eine Anfrage beim Amt für Umwelt und Energie (AUE), wo Polizeirapporte wegen Lärmklagen eingehen, zeigt: Seit Bestehen des Clubs ist gerade mal ein solcher Rapport eingegangen, und zwar im April 2010. Das AUE hat auf diesen mit einer Verwarnung der Clubbetreiberin reagiert, wie Amtsleiter Jürg Hofer sagt. Seither habe man nichts mehr gehört.

«Wenn der Betrieb effektiv Musikveranstaltungen durchführt, verstösst er gegen die Auflage.» Hofer spricht allerdings von Beweisproblemen, bei über 1000 Gastgewerbebetrieben in der Stadt sei eine flächendeckende Überwachung natürlich nicht möglich. Man sei deshalb auf Hinweise aus der Bevölkerung angewiesen.

Trotz mehrmaliger Anfrage war von Seiten der Clubbetreiberin MS niemand gewillt, zu unseren Fragen Stellung zu nehmen.

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