Sie könnten Leben in die Basler Gastronomie bringen, werden von den Behörden aber ausgebremst: Foodtrucks. Zahlreiche Ämter, Bewilligungsverfahren und Auflagen stehen den Betreibern im Weg.
Manuel Eberle und Bojan Hoffmann aus Aesch hatten eine schöne Idee: Sie wollten die Region mit saftigen Hamburgern aus lokaler Produktion versorgen. Und sie wollten das in einem Foodtruck tun, wie es unzählige junge Gastrounternehmer auf der ganzen Welt vormachen. So könnten sie die besten Standorte in der Region frequentieren.
Die Unternehmer machen das mit einigem Erfolg, aber gerade in der Stadt Basel bleiben ihnen die meisten Standorte versperrt. Ein schwer zu durchdringender Bewilligungsdschungel hindert ihren Foodtruck «Meatandgreet» am Fortkommen.
Vertrauliches Regelwerk
Wer auf öffentlichem Grund seinen Foodtruck hinstellen will, hat ganz schlechte Karten. Eingestuft werden die Fressmobile als «Motorfahrzeuge mit Verkaufstheken», und die sind nicht gerne gesehen. Daniel Hofer, Sprecher des Bau- und Verkehrsdepartements, klärt auf: «Auf Allmend zugelassen sind Verkaufsstände, z.B. für Glace, Marroni, Blumen, Gemüse usw. Diese können auch motorisiert sein. Es gilt der Grundsatz, dass die Motorisierung solcher Fahrzeuge möglichst gering zu halten ist.»
Aber Foodtrucks bleiben trotzdem von der Allmend ausgeschlossen. Warum, wird aus dem online einsehbaren «Buvetten- und Verkaufsstandkonzept» nicht ersichtlich. Hofer sagt, es habe eine Anpassung des Regelwerks im Januar gegeben, diese sei aber als vertraulich deklariert worden.
Drei Räder sind erlaubt, vier Räder nicht
Als Eberle und Hoffmann vor der Lancierung ihres Foodtrucks nachfragten, weshalb das «Kaffeemobil» der Unternehmen Mitte die Allmend nutzen dürfe, sie aber nicht, erhielten sie zur Antwort: Das «Kaffeemobil» sei ein dreirädriges Fahrzeug, der Foodtruck aber weise vier Räder auf.
Jedenfalls gibt Daniel Hofer heute Foodtrucks eine klare Absage und zitiert dabei aus dem vertraulichen Dokument: «Sie sind nur auf den offiziellen Märkten oder an Veranstaltungen zugelassen.»
Dafür zuständig ist nicht mehr die Allmendverwaltung, sondern die Abteilung «Messen und Märkte» des Präsidialdepartements. Eberle und Hoffmanns «Meatandgreet» hat dafür eine Bewilligung erhalten. Einmal die Woche, jeweils am Donnerstag, darf ihr Truck auf dem Barfüsserplatz stehen. Am sogenannten Neuwarenmarkt gelangt dort die «Verordnung betreffend Messen und Märkte» zur Anwendung. Die übrigen Tage gilt der Barfi für Foodtrucks als unerreichbare Allmend.
Burger auf dem Barfi: die Foodtrucker von «Meatandgreet». (Bild: zVg)
Gerne hätten die Jungunternehmer ihren umgerüsteten Lieferwagen auch auf dem Marktplatz hingestellt. Der bleibt aber verbotene Zone, erklärt Eberle: «Dort sind nur Anhänger erlaubt, aber keine selbstmotorisierten Fahrzeuge. Zudem müsste unser Foodtruck auf drei Seiten offen sein, damit die Sicht über den Marktplatz stets gewährleistet ist.»
Das regeln weder die Verordnung noch die «Vorschrift für den Stadtmarkt», sondern versteckte Bestimmungen der präsidialen Abteilung «Messen und Märkte», die Eberle mündlich mitgeteilt worden sind.
Als offizielle Begründung für die Absage nennt Sabine Horvath, Leiterin des Standortmarketings, die grosse Konkurrenz um wenige Plätze: «Für eine Platzierung auf dem Marktplatz sind bei uns für das Jahr 2015 und 2016 zwei beziehungsweise drei Bewerbungen von Foodtruck-Betreibern eingegangen. In der gleichen Zeit wurden insgesamt 15 Bewerbungen für Verpflegungsstände eingereicht. Bei der Prüfung dieser Angebote steht das kulinarische Angebot im Vordergrund, entsprechend unterscheiden wir nicht zwischen Foodtruck-Angeboten oder Verpflegungsständen.»
Restaurantbewilligung auf privatem Grund
Bleiben den Foodtrucks noch Plätze auf privatem Grund. Wer hier behördliche Zurückhaltung vermutet, muss als naiv gelten. «Foodtrucks auf privatem Gelände werden vom Bau- und Gastgewerbeinspektorat ähnlich wie Restaurants bewilligt. Die Vorhaben werden insbesondere durch die Feuerpolizei, das Lebensmittelinspektorat und die Abteilung Lärmschutz geprüft», erklärt Departementssprecher Hofer.
Für jeden privaten Standort ist eine neuerliche Bewilligung vonnöten. Dazu kommt, dass wer auf privatem Grund mehr als zehn Gäste vor seinem Foodtruck bewirtet, ein Wirtepatent besitzen muss.
Liberalisierung verlangt
Der Basler SP-Grossrat Thomas Gander will den Bewilligungswahn nun zumindest auf privatem Grund eindämmen. Er verlangt, dass wie in anderen Schweizer Städten die Genehmigung durch den Eigentümer ausreichen soll, und fordert eine Lockerung des Wirtepatents. Sein Vorstoss wurde an die Regierung überwiesen.
Für die Bulettenbrutzler von «Meatandgreet» ein willkommener Anfang: «Basel pflegt eine sehr konservative Haltung bei der Zulassung von Foodtrucks. Man sollte die Regeln liberalisieren, das würde allen dienen.»