Schon seit August gibt es legales Gras zu kaufen, auch in Basel. Doch selbst das amtlich bewilligte Kiffen hat seine Tücken.
«Die Kantonspolizei Basel geht nicht auf Kifferjagd.» Diesen Satz wiederholen die Staatsanwälte alljährlich bei der Präsentation der Kriminalstatistik. Dass der Kampf gegen leichte Drogen nicht zuoberst auf der Prioritätenliste steht, belegen auch die Zahlen. Gerade einmal 150 Ordnungsbussen wurden 2015 gegen Cannabiskonsumenten ausgesprochen. Damit gehört Basel-Stadt zu den liberaleren Kantonen in der Schweiz, in Zürich etwa wurden im gleichen Zeitraum über 4400 Bussen ausgesprochen, in St. Gallen rund 1300.
Seit 2013 darf die Polizei volljährige Kiffer mit einer Ordnungsbusse von 100 Franken bestrafen und kann so von einer Anzeige absehen, sofern die mitgeführte Menge Cannabis 10 Gramm nicht übersteigt. Und gebüsst wird auch nur dann, wenn die Beamten den Betroffenen beim Konsum erwischen.
Gänzlich sorgenfrei kiffen lässt es sich nun seit dem vergangenen August. Dann kam nämlich das erste Cannabisprodukt auf den Markt, das ganz legal im Laden erstanden werden kann. «CPure» wurde vom Bundesamt für Gesundheit als sogenannter Tabakersatzstoff zur Vermarktung zugelassen, weil es weniger als ein Prozent THC enthält und damit keine psychoaktive Wirkung entfaltet.
In Basel ist CPure bloss an einem Ort erhältlich, im Tempel-Store an der Utengasse. Die Nachfrage ist riesig, wie Inhaber Marcus Mohler erzählt. So ist die günstigere Variante «Fedora 14» (24 Franken/10 Gramm) zurzeit ausverkauft und nur noch das Luxus-Gras «Fedtonic» (67 Franken/10 Gramm) zu haben.
Doch trotz offensichtlich grosser Akzeptanz auf der Kundenseite, der legale Cannabis bringt ein Problem mit sich: Das Kraut lässt sich äusserlich nicht von illegalen, THC-haltigen Sorten unterscheiden. Es sieht genau gleich aus und verbreitet denselben, süsslich-harzigen Duft, der allenfalls eine Spur milder ausfällt als bei den hochgezüchteten Sorten.
Wer CPure also auf der Strasse raucht und dabei in eine Polizeikontrolle gerät, sieht für die Polizisten aus wie ein herkömmlicher Kiffer. Und läuft Gefahr, eine Busse von 100 Franken aufgebrummt zu bekommen. Mohler gibt seinen Kunden mit dem Grasbeutel deshalb auch einen Ratschlag mit auf den Weg. «Wenn ihr in eine Kontrolle kommt, wehrt euch gegen die Busse. Dann muss die Polizei den THC-Gehalt prüfen und ihr habt nichts zu befürchten.»
THC-Gehalt von Auge nicht erkennbar
Die Antwort von Polizeisprecher Martin Schütz auf die Frage, wie mit den legalen Cannabiskonsumenten umgegangen würde, klingt etwas weniger beruhigend. «Der THC-Gehalt von Cannabis ist für Polizistinnen und Polizisten nicht von Auge erkennbar.» Deshalb gehe die Polizei in jedem Fall eines «mutmasslichen Betäubungsmittelkonsums» gleich vor. Sprich: Entweder es gibt eine Ordnungsbusse oder eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft (Stawa).
Erfolgt eine Anzeige, eröffnet die Stawa ein Verfahren und sendet das beschlagnahmte Gras zur Untersuchung ins Institut für Rechtsmedizin (IRM). Um den THC-Gehalt einer Hanfprobe bestimmen zu können, werde die gesamte, beschlagnahmte Probe gemahlen und davon mehrere kleine Portionen in einem sogenannten Gaschromatographen erhitzt, erklärt Thomas Briellmann, der die Abteilung für forensische Chemie am IRM leitet. Briellmann hatte auch schon CPure-Proben in seinem Labor, «doch das sind Einzelfälle».
Keine Konsequenzen zu befürchten
Zeige diese Untersuchung, dass die beschlagnahmte Cannabisprobe einen THC-Gehalt von unter einem Prozent aufweise, werde das Gras zurückgegeben, wie Stawa-Sprecher Peter Gill sagt. Die entstandenen Verfahrenkosten (inklusive 150 Franken für die Untersuchung im IRM-Labor) trägt die Stawa selbst. Die im Rahmen der Anzeige erhobenen Daten zur Person würden zudem gelöscht. «Wenn ein Produkt legal ist, entstehen auch keine Konsequenzen», sagt Gill.
Der erwischte Kiffer muss nicht nur nichts bezahlen, gemäss Strafrechtler Christian von Wartburg kann er sogar auf eine Wiedergutmachung durch die Stawa hoffen. «Der Betroffene könnte für die Zerstörung des beschlagnahmten Cannabis im Labor sogar Schadenersatz verlangen», sagt von Wartburg, der an der Uni Bern zum Betäubungsmittelstrafrecht doziert.
Letztlich hat ein CPure-Konsument also ausser der umständlichen Stawa-Untersuchung nichts zu befürchten, selbst wenn er den Cannabis auf offener Strasse raucht. Von Wartburg spricht dennoch eine Warnung aus: «Im Strassenverkehrsgesetz gilt beim THC Nulltoleranz.» Bereits ab 1,5 Mikrogramm THC pro Liter Blut gelte ein Cannabiskonsum als nachgewiesen, sagt von Wartburg. «Wer CPure raucht, sollte danach also nicht mehr hinters Steuer sitzen.»