Testkäufe zeigen, dass sich Minderjährige in jedem dritten getesteten Laden mit Alkohol und Tabak versorgen können. Eine Verbesserung hat seit letztem Jahr nicht stattgefunden.
Die Jugendschutzbestimmungen sind klar: an Minderjährige dürfen keine gesundheitsschädigenden Substanzen verkauft werden. Und dennoch geschieht es immer wieder, dass sich auch 14-Jährige im Laden mit Bier und Zigis versorgen können. Konkret kamen bei den neuesten Testkäufen in Basel die Jugendlichen in jedem dritten Geschäft an Tabak und Alkohol. Dies vermeldete das Basler Gesundheitsdepartement (GD) in einer Medienmitteilung vom Donnerstag. Auch im Kanton Baselland haben solche Testkäufe stattgefunden, die Ergebnisse sind vergleichbar. Im Unterschied zur Stadt konnte im Landkanton allerdings eine Verbesserung zum Vorjahr festgestellt werden.
Seit vier Jahren führt das GD zusammen mit dem Blauen Kreuz Baselland regelmässig solche Testkäufe durch. Dabei schickt das GD Jugendliche zwischen 14 und 15 Jahren in verschiedene Läden, um so zu prüfen, ob sich das Verkaufspersonal an die Jugendschutzbestimmungen hält.
Neue Schulung für Verkaufspersonal
Tabak erhielten die jungen Testkäufer in 27 Prozent der getesteten Läden, ein im Vergleich mit dem Vorjahr (29%) stabiler Wert. Noch höher war die «Erfolgsquote» der Jugendlichen beim Alkohol, sie lag bei 34 Prozent. Auch dieser Wert hat sich seit dem Vorjahr nicht verbessert.
Angesichts der Tatsache, dass sich in den letzten zwölf Monaten die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen nicht verbessert hat, will das GD das Verkaufspersonal künftig besser ausbilden. Fortan sollen kostenlose Schulungen durchgeführt werden. Ziel der Kurse ist es, das Verantwortungsgefühl des Verkaufspersonals zu fördern und die Gesetzesgrundlagen besser zu vermitteln, als das bisher geschehen ist. Im Kanton Baselland konnte mit ähnlichen Kursen eine deutliche Verbesserung erreicht werden.
Zusätzlich sollen auch die Jugendlichen auf ihr Suchtverhalten sensibilisiert werden. Das GD hat eigens einen interaktiven Präventionsfilm produzieren lassen. Die Jugendlichen können darin mit ihren Entscheidungen den Verlauf eines Ausgangsabends mitbestimmen.
Artikelgeschichte
17.05.2013: Auf Hinweis der Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion Basel-Landschaft wurde der Artikel um die Ergebnisse des Landkantons ergänzt. Diese wurden gleichentags bekanntgegeben, von uns aber versehentlich nicht berücksichtigt.