Der Baselbieter Regierungsrat hat eine Praxisänderung bei der Integration von Expats beschlossen: Hochqualifizierte Ausländer benötigen bei einer voraussichtlichen Aufenthaltsdauer von mehr als zwei Jahren lediglich eine Integrationsempfehlung und nicht mehr eine Integrationsverpflichtung.
Der Baselbieter Regierungsrat ist der Auffassung, «dass für alle Ausländerinnen und Ausländer die Verpflichtung gilt, sich mit den hiesigen gesellschaftlichen Verhältnissen auseinanderzusetzen und sich die dafür notwendigen Sprachkenntnisse zu verschaffen». Der Spracherwerb sei für eine erfolgreiche Integration zentral, die nach den Vorstellungen des zukünftigen Ausländergesetzes vermehrt über Schulen und Betriebe erfolgen solle.
Damit beantwortete die Regierung eine entsprechende Interpellation von Christoph Buser, FDP-Landrat und designierter Direktor der Wirtschaftskammer Baselland, und folgt der Empfehlung des «Runden Tisches Integration».
Praxisänderung soll Wirtschaft helfen
Mit der Praxisänderung könnten Standortnachteile für die Wirtschaft vermieden werden, «die auf hoch qualifizierte Personen aus Drittstaaten angewiesen ist», schreibt die Regierung in einer Medienmitteilung. Dieses Vorgehen bewähre sich auch in Nachbarkantonen. Bei den Erstinformationsgesprächen mit Expats klärt das Amt für Migration vorgängig ab, ob mit einer Aufenthaltsdauer von mehr als zwei Jahren zu rechnen ist oder nicht. Bleiben hochqualifizierte Ausländer mehr als zwei Jahre im Kanton, benötigen sie lediglich eine «Integrationsempfehlung» – die «Integrationsverpflichtung» entfällt. Expats aus Drittstaaten, die weniger als zwei Jahre im Baselbiet wohnen, waren schon bisher von der Integrationsverpflichtung ausgenommen.
Bei diesen Personen stünden die «kulturellen und gesellschaftlichen Aspekte» im Hintergrund, weil sie nicht «die Absicht des dauernden Verbleibens» in der Schweiz hätten, so die Regierung. Die berufliche Integration sei bereits gegeben, da die Expats durch ihre Arbeitgebender «aufgrund ihrer beruflichen Fähigkeiten sowie der gegebenen Qualifikation als Spezialistinnen und Spezialisten» rekrutiert und in die Schweiz geholt worden seien.
Die Wirtschaftskammer begrüsst die Änderungen bei den Integrationsvereinbarungen. «Hochqualifizierte Expats fallen in der Regel dem Kanton in keiner Weise zur Last, indem sie etwa arbeitslos oder gar sozialhilfeabhängig werden», sagt Christoph Buser. «Es macht daher wenig Sinn, solche Einwanderer zu Sprachkursen zu zwingen.»