Die neue Regelung tritt im Sommer in Kraft und gilt während den Verhandlungen für das ganze Gerichtspersonal, von dem Volontär bis zur Präsidentin. Unter die verbotenen Symbole fallen gemäss Bestimmung Kopftuch, Turban, Kippa oder andere religiöse Kopfbedeckungen ebenso wie etwa eine christlich-klerikale Tracht oder ein Kreuz. Von der neuen Regelung nicht betroffen sind die Prozessparteien, deren Rechtsvertretungen, Dolmetscherinnen, Gutachter sowie Zeuginnen und Zeugen.
Die Gerichte seien «in ihrer Rechtsprechung von Verfassungs wegen zur Unabhängigkeit und religiösen Neutralität verpflichtet», heisst es in einer Mitteilung des Gerichtsrats. Dem Beschluss sei ein breit angelegter Meinungsbildungsprozess vorausgegangen.
Anlass zur Bestimmung gegeben hat ein Bewerbungsfoto: Auf diesem habe eine junge Juristin «ein muslimisches Kopftuch» getragen. Sie habe sich um ein Volontariat beziehungsweise Praktikum beworben. Mit ihr hätte «die Problematik eines religiös neutralen Auftritts auch ohne eine solche Bestimmung» thematisiert werden müssen. Der Zugang zum Gerichtspraktikum, das für werdende Anwälte wichtig ist, bleibe «auf jeden Fall gewährleistet», heisst es weiter.