Ob politische Jungparteien oder Festivalveranstalter: Immer öfters werben sie im öffentlichen Raum mit Kreidespray für ihre Interessen. Legal ist das nicht, wie diese Woche auch die Veranstalter des Pärkli-Jam erfahren mussten.
«Mit der Sprühkreide kannst du deine Graffitikünste auf dem Bürgersteig oder Mauern ausleben, ohne dafür Ärger zu bekommen.» So wirbt ein Vertreiber von Spraykreide im Internet für seine Produkte.
Im Glaube, nichts Verbotenes zu tun, warben auch die Veranstalter des Pärkli-Jam mit Kreidespray für ihre Veranstaltung. Im St. Johann und im Kleinbasel platzierten sie auf den Trottoirs Hinweise auf ihr Festival. Wie andere Veranstalter rechneten sie damit, dass die Kreide nach einigen Tagen wieder verschwinde.
Das ist ein weit verbreiteter Irrtum, denn die wenigsten Kreidesprays gehen mit dem ersten Regen ab, wie ein Blick auf die Angebote im Internet zeigt. 10 bis 15 Tage hält ein Spray durchschnittlich. Einige verschwinden nur mit Schrubben und unter Einsatz von Warmwasser.
Und so sind nach knapp zwei Wochen auch die Markierungen des Pärkli-Jam immer noch deutlich in der Stadt sichtbar, weshalb sich Anfang dieser Woche ein Mitarbeiter der Allmendverwaltung bei den Festivalveranstaltern meldete.
Bei anderen Festivals abgeschaut
«Wir hörten da zum ersten Mal, dass das Werben mit Kreidespray nicht erlaubt ist», sagt Festivalorganisator Roman Hueber. Die Organisatoren haben diese Art der Werbung bei anderen Festivals abgeschaut, «beim Imagine und beim BScene.» Man habe nicht gewusst, damit eine Straftat zu begehen. Jetzt wollen Hueber und sein Team die Hinweise in den kommenden Tagen entfernen.
Bei der Allmendverwaltung verzeichne man in letzter Zeit eine Häufung von Werbung mit Kreidespray, sagt der stellvertretende Amtsleiter Patrick Solèr. Im letzten Sommer sorgten die Jungsozialisten mit einer gesprayten Kampagne für Ärger, im Herbst warb das Clubfestival BScene unerlaubt mit Kreidespray für den Event. Die Juso musste die Reinigungskosten von rund 2’200 Franken schliesslich selber bezahlen, beim BScene blieb es bei einer Ermahnung.
Dabei seien die gesetzlichen Bestimmungen klar. «Es ist grundätzlich nicht erlaubt, ohne Bewilligung im öffentlichen Raum Reklame anzubringe», sagt Solèr.
Ein Grund dafür sei, dass die Allgemeine Plakatgesellschaft (APG) mit der Stadt einen exklusiven Vertrag für Werbung auf der Allmend habe. Entsprechend sei auch die APG unerfreut über Kreidewerbung im öffentlichen Raum.
Dabei sei Sprühkreide nicht grundsätzlich verboten, sagt Solèr. Strafbar macht sich nur, wer damit Reklame betreibe. «Wenn jemand nur Verzierungen anbringt, dann ist das erlaubt.»