Landen zu viele Gesuche von Sans-Papiers auf dem Tisch der Härtefallkommission?

15 Jahre arbeiten, am gesellschaftlichen Leben teilnehmen: Reicht das, um den Rechtsbruch illegaler Immigration aufzuwiegen, um Basler werden zu können? Darüber entscheidet in den kommenden Wochen die Härtefallkommission der Stadt Basel, nachdem das Migrationsamt sein Urteil bereits gefällt hat.

(Bild: Daniel Faulhaber)

15 Jahre arbeiten, am gesellschaftlichen Leben teilnehmen: Reicht das, um den Rechtsbruch illegaler Immigration aufzuwiegen, um Basler werden zu können? Darüber entscheidet in den kommenden Wochen die Härtefallkommission der Stadt Basel, nachdem das Migrationsamt sein Urteil bereits gefällt hat.

Bis anhin trug Beto an solchen Anlässen eine Gesichtsmaske, damit ihn niemand erkennt. Doch an diesem Donnerstagabend im September 2016 steht der Peruaner ohne Sichtschutz auf der steilen Treppe im dritten Stock des Spalentors. Der Sans-Papiers spricht mit leiser Stimme, sagt ein paar Sätze über sich und sein Schicksal. Dann:

«Dass das Migrationsamt unsere Gesuche ablehnen will, ist für uns dramatisch. Darum hoffen wir auf die Entscheidung der Härtefallkommission.»

Fürs Protokoll: Im September 2014 reichten elf Sans-Papiers aus Basel anonymisierte Gesuche auf Regularisierung als schwerwiegende persönliche Härtefälle ein. Das Migrationsamt lehnte acht ab. Trotz dieser negativen Voreinschätzung haben Beto und vier weitere Papierlose im April diesen Jahres den Schritt aus der Anonymität gewagt und ihre Gesuche unter Klarnamen dem Migrationsamt übergeben. Das Amt lehnte wiederum vier von fünf Gesuchen ab (die TagesWoche berichtete).

Diese vier Gesuche werden am 26. September von der Härtefallkommission abschliessend beurteilt.

Wie kommen die fünf Sans-Papiers dazu, trotz negativer Beurteilung der anonymisierten Gesuche ihre Namen offenzulegen und offizielle Gesuche einzureichen? Lesen Sie das Porträt von Cristina, die seit 17 Jahren in Basel lebt und nun ebenfalls auf ein positives Urteil der Härtefallkommission hofft.

Beto lebt seit gut 15 Jahren in der Schweiz, er wohnt selbstständig, hat einen Freundeskreis, spricht Deutsch – und er arbeitet. Nach Ansicht der Anlaufstelle für Sans-Papiers erfüllt der Peruaner alle Kriterien, die ein Härtefallgesuch legitimieren. Baschi Dürr dagegen rückte gegenüber der «bz Basel» den grundsätzlichen Ausnahmecharakter dieser «Härtefallschiene» in den Vordergrund (ab 4:35):

Es reiche nicht, wenn einer einfach «sehr lange durchgeschlüpft und nie aufgefallen» sei, es brauche schon eine «spezielle Komponente» um Härtefälle als solche anzuerkennen. Wie diese Komponente aussehen könne, sei schwer zu sagen. Es brauche sicher mehrere Faktoren, die einen Härtefall als solchen annehmbar werden lassen.

Genau an dieser Faktoren-Frage scheiden sich die Geister der beteiligten Akteure. Die Anlaufstelle für Sans-Papiers erarbeitet die Dossiers laut eigenen Angaben mit grösster Sorgfalt. Sie ist überzeugt, dass alle Kriterien für ein Härtefallgesuch wie die Dauer des Aufenthalts, ein Arbeitsplatz, die Integration, Einschulung der Kinder, die Gesundheit etc. erfüllt seien – und sieht ihre Einschätzung Mal für Mal vom Migrationsamt über den Haufen geworfen.

Migrationsamt gegen Härtefallkommission

Allein in den letzten beiden Jahren wurden acht von elf nicht-anonymisierten Härtefallgesuchen vom Migrationsamt negativ beurteilt.

Brisant dabei: Die Härtefallkommission, und bei ihr landen die Fälle bei negativem Entscheid, entschied bisher anders als das Migrationsamt – und gab damit im Nachhinein der Anlaufstelle für Sans-Papiers mit ihren Einschätzungen recht.

In Zahlen: Im Jahr 2015 sind sechs nicht-anonymisierte Gesuche behandelt worden. Das Migrationsamt lehnte vier davon ab. Die Härtefallkommission nahm alle vier an. 2016 sind bis jetzt fünf nicht-anonymisierte Gesuche eingereicht worden. Ein Fall wurde vom Migrationsamt angenommen. Vier wurden abgelehnt.

Um diese vier Schicksale geht es am 26. September.

Warum die Diskrepanz?

Wie kann es sein, dass die Urteile der beiden Gremien, die auf derselben Akten- und Faktenlage basieren, so stark auseinanderdriften können?

Eine knifflige Frage, die sich irgendwo in den sehr offen formulierten Härtefallkriterien verliert – oder eine Frage, die sich entlang zweier Positionen entscheidet, wie die Studie «Sans-Papiers in der Schweiz 2015» feststellt. Im Kapitel über Härtefälle heisst es dort:

«Aus den Voten der Befragten geht hervor, dass die Perspektiven der kantonalen Behörden und Entscheidungsinstanzen auseinanderklaffen, je nachdem ob die Einzelfalllegalisierung primär als falscher Anreiz für illegale Migration oder als eine soziale Schadensbegrenzung betrachtet wird.»

«Die Härtefallkommission sollte nicht als Feigenblatt für die restriktive Integrationspolitik des Migrationsamts dienen müssen.»

Fabrice Mangold, Anlaufstelle für Sans-Papiers

Die Anlaufstelle appellierte in den vergangenen Monaten mehrmals daran, den gesetzlichen Graubereich «humaner» auszulegen, und kritisierte das Veranwortungsbewusstsein der Migrationsbehörde. «Wenn beinahe alle Härtefallgesuche von der Härtefallkommission beurteilt werden müssen, ist das kein gutes Zeichen», sagt Fabrice Mangold von der Anlaufstelle für Sans-Papiers. «Diese Kommission sollte nur in absolut grenzwertigen Fällen einspringen und nicht als Feigenblatt für die restriktive Integrationspolitik des Migrationsamts dienen müssen.»

Dringender Appell an Härtefallkommission

In der Tat will man beim JSD von einer restriktiven Integrationspolitik nichts wissen. In den Jahren 2013 bis 2015 seien alle nicht anonymisierten Anträge (12 insgesamt) positiv beurteilt und mit der Empfehlung auf Zustimmung dem Staatssekretariat für Migration nach Bern überwiesen worden. Entweder direkt durch das Migrationsamt oder nach der Beratung in der Härtefallkommission. Wer genau wie entschieden habe, könne nicht mehr eruiert werden, da hierüber keine Statistik geführt werde. 

Wer genau wie über sein Gesuch befindet, dürfte auch Beto egal sein. Aber nun ist es – wieder einmal – die Härtefallkommission, an die sich der dringende Appell der Anlaufstelle und vielen Unterstützerinnen und Unterstützern richtet.

Unterzeichnet wurde der Appell von Basler Persönlichkeiten wie Anna Rossinelli, Martin Dean, oder Eric Hattan, die sich mit dem Schicksal der Papierlosen solidarisieren. Die Unterstützung erfüllt Beto mit leiser Hoffnung, wie er in seiner Rede sagt. Die leise Hoffnung, dass er nach diesem ersten öffentlichen Auftritt seit 15 Jahren sein Schicksal ohne Maske in die Hand nehmen kann.



Sieben von acht Sans-Papiers sind mit ihren Härtefallgesuchen beim Basler Migrationsamt abgeblitzt.

Symbolische Geste: Anlässlich der Übergabe der Gesuche unter ihrem richtigen Namen legten die Sans-Papiers im Februar weisse Masken auf die Treppen des Justiz- und Sicherheitsdepartments (Bild: Daniel Faulhaber)

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