Neue Schuldenbremse, Abkehr vom jährlichen Budget und eine Totalrevision des Finanzhaushaltsgesetzes: Die Baselbieter Regierung hat das Programm zur «Stärkung der finanziellen Steuerung» an den Landrat überwiesen.
Finanzdirektor Anton Lauber fand klare Worte, als er das Programm zur «Stärkung der finanziellen Steuerung», kurz StäfiS, am Dienstag den Medien präsentierte: «Nach einer jahrzehntelangen Finanzpolitik auf Basis eines ungeordneten Flickenteppichs erhält der Kanton ein modernes Finanzhaushaltsgesetz aus einem Guss, der ‹state of the art› ist, wie er in anderen Kantonen seit geraumer Zeit angewendet wird.»
Die zentrale Aussage der Vorlage, die der Regierungsrat als Gegenvorschlag zur SVP-Initiative für gesunde Staatsfinanzen im Dezember an den Landrat überwiesen hat, ist so naheliegend wie banal: «Die Ausgaben richten sich nach den Einnahmen.» Das sei zwar selbstverständlich, in der Vergangenheit aber oft nicht gelebt worden, so Lauber.
«Keine Sparübung»
StäfiS soll per 2017 in Kraft treten und sei keine Sparübung, «sondern das neue Steuerungsinstrument des Finanzhaushalts.» Es entspreche einer Modernisierung der rechtlichen Grundlagen, solle das wirtschaftliche Handeln fördern und die Transparenz verbessern.
Herzstück ist die Totalrevision des Finanzhaushaltsgesetzes, das immerhin drei Dekaden auf dem Buckel hat. Das Baselbiet sei so ziemlich der letzte Kanton, der es revidiere, so Lauber weiter. Und er ist auch einer der späten, der von der Einjahresbudget-Optik zu einem mittelfristigen Aufgaben- und Finanzplan (AFP) wechsle. «Wir brauchen eine mittelfristige Steuerung. Haben wir diese nicht, bleiben wir wirkungslos und reformunfähig», so Lauber. Ausserdem würde der AFP ein Ende der kurzfristigen Sparmassnahmen bedeuten: «Diese sind ohnehin erschöpft.»
Der Plan umfasst jeweils nicht ein einzelnes Budgetjahr, sondern eine vierjährige Planungsphase, innerhalb dieser die Erfolgsrechnung ausgeglichen sein muss. Der erste AFP umfasst die Jahre 2017 bis 2020 – was bedeutet, dass die Defizite aus den vergangenen Jahren innerhalb des ersten AFP beglichen werden müssen. Droht eine Verletzung, könnte die Regierung Kürzungen – proportional im Verhältnis zur Summe der Budgetkredite und Aufwände der Direktionen und der Landeskanzlei – verfügen.
Schulden- statt Defizitbremse
Als wichtigsten Hebel bezeichnet Lauber dabei eine Schuldenbremse, die die nicht sehr wirkungsvolle Defizitbremse ersetzt. Sie steckt den finanzpolitischen Rahmen von Land- und Regierungsrat ab und sieht einen Selbstfinanzierungsgrad von 100 Prozent vor. Ausserdem soll der Fehlbetrag aus der Sanierung der Basellandschaftlichen Pensionskasse über 800 Millionen Franken innerhalb von 20 Jahren abgebaut werden.
Ausserdem erhält der Regierungsrat mehr Kompetenzen. Mit der Kreditsperre verpasst sich der Regierungsrat ein Instrument, um das Ausschöpfen der vom Landrat beschlossenen Kredite zu sperren. Darüber hinaus sieht die Regierung eine Erhöhung ihrer Ausgabenkompetenz von heute 50’000 auf 1 Million Franken vor, die Kompetenz des Landrats verdoppelt sich von einer halben auf eine ganze Million Franken.
Das Volk befindet am 25. September 2016 an der Urne darüber.