Musik aus Lautsprechern, das geht auf der Allmend nur mit Bewilligung. Wer eine private Feier veranstaltet, hat allerdings keine Chance eine solche zu erhalten.
Ein Besuch am Rhein mit einem kleinen Lautsprecher kann schnell mal teuer werden: Die Basler Polizei verteilt immer wieder Ordnungsbussen in der Höhe von 100 Franken an Personen, die Musik mit Lautsprechern hören – unabhängig von der Lautstärke und der Tageszeit. Denn gemäss der Polizei ist «das Verwenden einer stationären oder tragbaren Lautsprecheranlage bewilligungspflichtig».
Als Privatperson eine solche Bewilligung zu erhalten, ist allerdings ein Ding der Unmöglichkeit – auch wenn das Justiz- und Sicherheitsdepartement auf seiner Website mit «Lautsprecher und Allmend? Das geht!» das Gegenteil behauptet.
Diese Erfahrung musste neulich M.A.* machen. Er wollte an einem Samstagnachmittag von 15 bis 18 Uhr eine kleine Geburtstagsfeier am Unteren Rheinweg organisieren. Beim Waffenbüro beantragte er per E-Mail (ein Formular gibt es nicht) eine Bewilligung für eine kleine Musikanlage – und erhielt eine Absage.
Die schriftliche Begründung des Waffenbüros:
«Da dieser Anlass nicht im öffentlichen Interesse steht, sondern ausschliesslich privaten Interessen dient, können wir Ihnen, neben dem nicht vorhandenen öffentlichen Interesse, auch aus Gründen der Gleichbehandlung keine Bewilligung ausstellen.»
Nur bei öffentlichem Interesse
Auch die TagesWoche versuchte für eine kleine Grillade mit Freunden eine Bewilligung für einen Lautsprecher am Rhein zu erhalten. Wir gingen persönlich beim Waffenbüro am Unteren Rheinweg vorbei – und erhielten ebenfalls eine Absage. Es würden für private Anlässe grundsätzlich keine Bewilligungen für Lautsprecheranlagen erteilt, sagte ein Polizist vor Ort. «Es muss ein öffentliches Interesse für eine solche Anlage vorhanden sein. Ansonsten müssten wir jedem eine Bewilligung erteilen.»
Für M.A. ist diese Begründung nicht nachvollziehbar: «Allmend sollte für jedermann zugänglich sein. Es ist schleierhaft, wieso die Nutzung von Lautsprecheranlagen für Privatpersonen ausgeschlossen ist.» Er bemängelt zudem, dass es keine Rekursmöglichkeit gegen den Entscheid gibt.
Laut Polizeisprecher Andreas Knuchel ist «das öffentliche Interesse zum Beispiel bei einem privaten Anlass nicht gegeben, da diese Veranstaltung eben dieser Öffentlichkeit nur beschränkt zugänglich ist bzw. ihr keinen Mehrwert bietet».
Claudio Miozzari, Geschäftsführer von «Kulturstadt Jetzt» bezeichnet die Praxis der Verwaltung als «völlig absurd». «Es ist daneben, dass das Musikhören im öffentlichen Raum für Privatpersonen nicht erlaubt ist. Unverständlich ist die Sache auch, weil die Polizei Leute mit 100 Franken büsst, die keine Bewilligung für eine Lautsprecheranlage haben, solche Gesuche aber prinzipiell erst gar nicht bewilligt.» Sein Komitee denkt nun darüber nach, diesbezüglich politisch aktiv zu werden.
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*Name der Redaktion bekannt.