Leichen sind nicht giftig – aber essen sollte man sie nicht

«Wissen Sie, dass Leichen nicht giftig sind?» Der Satz steht so im Brief der Basler Ombudsfrau an die TagesWoche-Redaktion. Wir geben unser neu erworbenes Wissen gerne weiter.

Laut Ombudsstelle Basel-Stadt nicht zu empfehlen – giftig sind Leichen aber nicht.

(Bild: Bearbeitung: Hans-Jörg Walter)

«Wissen Sie, dass Leichen nicht giftig sind?» Der Satz steht so im Brief der Basler Ombudsfrau an die TagesWoche-Redaktion. Wir geben unser neu erworbenes Wissen gerne weiter.

«Mit der Darstellung von neun Fällen und statistischen Zahlen kann ich Ihnen nur einen unvollständigen Einblick in den Arbeitsalltag der Ombudsstelle geben», schreibt Beatrice Inglin-Buomberger, Ombudsfrau des Kantons Basel-Stadt, in ihrem Brief an die TagesWoche-Redaktion.

Der unvollständige Blick reicht vollkommen, um sich der Tatsache bewusst zu werden, dass Frau Inglin-Buomberger einen der vielseitigsten Berufe ausübt, den man sich vorstellen kann: Es geht um alles Mögliche, was die Menschen in Basel beschäftigt. Und um einiges, was man kaum für möglich halten würde. Weshalb der Brief der Ombudsfrau auch mit einem Satz beginnt, den man nicht alle Tage liest: «Wissen Sie, dass Leichen nicht giftig sind?»

Dickes Geschäft mit Angst vor Erregern

Der Fall, der hinter der Frage steckt, steht im aktuellen Jahresbericht der Ombudsstelle. Ein Vermieter gelangte nach dem Tod eines Mieters an die Ombudsstelle. Grund: Nach den Erfahrungen mit einer Reinigungsfirma hat ihn selbst fast der Schlag getroffen. Folgendes hat sich abgespielt: Da der Mieter tot in der Wohnung aufgefunden wurde, behauptete die Reinigungsfirma, Leichen würden «gesundheitsgefährdende Bakterien» absondern, die sich «im ganzen Haus» ausbreiten könnten. Und machte sich entsprechend umständlich an die Arbeit.

Die Firma entfernte ganze Böden und stellte sogar eine Luftreinigungsanlage auf. Kosten: 45’000 Franken. Am Ende gelangte der Vermieter an die Ombudsstelle. Sind denn Leichen giftig, wie behauptet?

Die Ombudsstelle nimmt sich der Sache an. Ein Hin- und Her mit Gesundheitsamt und Rechtsmedizin beginnt. Am Ende endlich die Antwort: «Ein erneuter Kontakt mit dem Institut für Rechtsmedizin ergibt, dass Krankheitserreger nach dem Tod absterben, es bleibe nur eine Geruchsbelästigung. Deshalb seien Massnahmen wie die Entfernung der Böden aus der Wohnung nicht nötig.»

«So giftig wie etwa ein gesundes totes Huhn»

Dies habe den ratsuchenden Vermieter verständlicherweise erfreut. Weiter heisst es in dem Bericht:

«Als die Ombudsstelle ihm (dem Ratsuchenden, d. Red.) später auch noch mitteilen kann, dass das Institut für Rechtsmedizin auf seiner Internetseite unter ‹Informationen für Angehörige und Betroffene› inzwischen einen Text zum Thema ‹Sind Leichen giftig?› aufgeschaltet hat, ist er erleichtert. Jetzt gibt es offizielle schriftliche Informationen zum Thema. Das Institut zieht als Fazit: ‹Leichen sind nicht giftig.› Nur die orale Aufnahme von Leichenteilen oder Flüssigkeiten bzw. Schmierinfektionen der Schleimhäute oder offener Hautstellen könnten zu Erkrankungen führen.»

Merke: Leichen sind nicht giftig – aber essen sollte man sie nicht. Wer es noch genauer wissen möchte, wird hier auf der Seite des Instituts für Rechtsmedizin umfassender zum Thema informiert.

Dort erfährt man unter anderem auch: «Ein ‹gesunder› Verstorbener ist so giftig wie etwa ein ‹gesundes› totes Huhn.» Trotzdem: Vom Verzehr wird dringend abgeraten.

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