Vor drei Jahren hat die Basellandschaftliche Pensionskasse den Mietern am Burgweg gekündigt. Nun geht die Verhandlung am Zivilgericht in die zweite Runde. Es sieht schlecht aus für die Mieter.
Albert Riedlin gehört zum harten Kern der Mieterschaft am Burgweg. Er führt einen Laden für Audio- und Beschallungstechnik am Burgweg 12 und kämpft seit drei Jahren für den Verbleib in seinem Atelier.
Nur noch 12 der ursprünglich 57 Mietparteien befinden sich in den Wohnungen der Hausnummern 4 bis 14. Die restlichen sind bereits weg. Grund dafür ist die Massenkündigung, die die Basellandschaftliche Pensionskasse (BLPK) 2011 aussprach.
Die BLPK will die Häuser totalsanieren, dazu sollten alle bisherigen Mieter raus. Der Liegenschaftsverwalter Georg Meier von der Immobilienfirma Adimmo erklärt: «Die Totalsanierung am Burgweg beinhaltet massive Änderungen im Innern der Liegenschaften. Zum Beispiel den Einbau eines Lifts oder Umstrukturierung der Wohnungen.»
Die Adimmo und die BLPK haben damals ein Baugesuch eingereicht; an diesem Gesuch habe sich bis dato nichts geändert, sagt Meier. «Das Bauprojekt am Burgweg ist das längste Bewilligungsprojekt, das wir je hatten.»
Nach der Massenkündigung kam es zum Streit zwischen den Mietern und der Hausbesitzerin. Die Mieter schlossen sich im Verein «lebendiger Burgweg» zusammen und reichten gemeinsam mit dem Mieterverband Klagen ein.
In einem solchen Fall gehe es in erster Linie darum, die Kündigung zu verhindern, sagt Beat Leuthardt vom Basler Mieterverband. Dazu müssen die Mieter nachweisen, dass die Kündigung missbräuchlich ist. An zweiter Stelle könne man einen Aufschub der Kündigung erwirken, so Leuthardt. Hierzu müssen die Mieter darlegen, dass sie nicht einfach so eine neue Wohnung finden oder aus anderen Gründen an die Liegenschaft gebunden sind.
Ausgeschlagener Kompromiss
Am 26. Januar fand am Zivilgericht die erste Verhandlung zum Fall Burgweg statt. Zuvor waren die Parteien an die Schlichtungsstelle für Mietangelegenheiten gelangt, ohne sich auf einen Kompromiss einigen zu können.
Das Zivilgericht schlug vor, dem harten Kern der Mieter, der noch am Burgweg ansässig ist, eine Auszugsfrist bis April 2017 zu gewähren. Das lehnten die Mieter aber ab. Sie möchten erst wissen, ob die ausgesprochene Kündigung überhaupt rechtens ist.
Die Kündigung wäre missbräuchlich, wenn der Vermieter Kündigungen ausspricht, ohne ein umsetzbares Bauprojekt vorzulegen. Denn laut Bundesgericht muss der Vermieter ein baureifes Projekt vorlegen, sofern er die Kündigung damit begründet.
Missbräuchlich oder rechtens?
Die Frage, ob der Eigentümer der Häuser am Burgweg einfach auf Vorrat kündigte, wird das Zivilgericht voraussichtlich in der zweiten Verhandlung am 8. Juni beschäftigen. Die Mieter haben die BLPK nun aufgefordert, sie soll eine Machbarkeitsstudie vorlegen, die aufzeigen kann, dass das Baugesuch tatsächlich umsetzbar ist.
Es ist die letzte Hoffnung, die den Bewohnern am Burgweg bleibt. Sollte das Gericht die Kündigung als missbräuchlich deklarieren, müssten die Eigentümer eine Sperrfrist von drei Jahren einhalten, während der sie kein neues Baugesuch einreichen und keine neuen Kündigungen aussprechen dürfen. Nach dieser Frist würde das ganze Prozedere von vorne beginnen.
Sollte das Gericht die Kündigung aber als rechtens ansehen, könnte für die Mieter ziemlich rasch alles vorbei sein. Das Gericht werde dann voraussichtlich pro Einzelfall entscheiden, wie viel Fristerstreckung gewährt werde, sagt Meier von der Liegenschaftsverwaltung. Es sei lediglich eine Frage der Zeit, wie lange diese Fristen sein werden. «Wir rechnen damit, dass wir voraussichtlich 2017 mit dem Bauprojekt beginnen können», sagt er.
Meier findet es «sehr bedauerlich», dass die Mietparteien und Eigentümer zu keinem Kompromiss kamen, wie es das Zivilgericht vorgeschlagen hatte. «Wir haben immer eine Lösung in Absprache mit der Mieterschaft gesucht.»
Kreativer Knotenpunkt verschwindet
Die Wohnungen am Burgweg stehen indes nicht leer. Zwar haben viele Mieter ihre Wohnungen bereits verlassen, die BLPK kann ihre Häuser jedoch als Wohnungen für Asylsuchende zwischennutzen. Meier spricht von einer Win-win-Situation. Die Zwischennutzung habe sich als glücklicher Umstand herausgestellt, bis auf zwei Wohnungen seien heute alle vermietet. «Unter dem Strich ist die Zwischennutzung für uns plus/minus ein Nullsummenspiel.»
Für Thomas Riedlin ist das Ganze ein Trauerspiel. «Durch die Kündigungen und die Totalsanierung würden viele günstige Wohnungen und Ateliers verschwinden.» Die Gegend um den Werkraum Warteck sei ein kreativer Knotenpunkt gewesen, «dieses Gesamtkonzept geht mit den Kündigungen kaputt».