Mieter sollen nun doch früher ausziehen

Da sich der Abriss der Warteck-Häuser verzögert, gewährte die Immobilienfirma den Mietern eine Mieterstreckung um 18 Monate. Nun macht sie wieder einen Rückzieher.

Die Mieter in den Warteck-Häusern müssen Ende September 2015 raus.

(Bild: Dominique Spirgi)

Da sich der Abriss der Warteck-Häuser verzögert, gewährte die Immobilienfirma den Mietern eine Mieterstreckung. Nun macht sie wieder einen Rückzieher.

Gross war die Freude bei Marco Suter (Name geändert) und seinen WG-Mitbewohnern, als sie Anfang Juni einen Brief der Immobilienverwaltung Wincasa mit der Nachricht erhielten, dass sie bis Ende März 2017 in ihrer Wohnung am Riehenring bleiben dürfen. Eigentlich würde ihr Mietvertrag bereits Ende September 2015 auslaufen.

Als Grund für die Mieterstreckung um 18 Monate gab die Verwaltung weitere Verzögerungen beim geplanten Abriss der Warteck-Häuser an. Anstelle der 1860 erbauten Liegenschaften, plant der UBS-Immobilienfonds Sima, den 90 Meter hohen Claraturm mit 170 Wohnungen zu bauen. Im November 2013 sprach sich die Basler Bevölkerung nach einem emotionalen Abstimmungskampf knapp für das Hochhaus aus.

«Nachdem wir den Brief der Verwaltung erhalten hatten, sagte ich einer Person zu, die sich schon länger für unsere WG interessiert», sagt Suter. Er hätte dies lieber nicht getan. Denn bereits wenige Tage später folgte die Enttäuschung: In einem zweiten Schreiben (auf der Rückseite des Artikels) teilte die Wincasa den sechs Mietern im Haus mit, dass sie doch Ende September raus müssen. Man sehe sich wegen einer überraschenden Entwicklung dazu gezwungen, die Offerte zu widerrufen.

Verwaltung habe schnell reagiert

Suter kann darüber nur den Kopf schütteln: «Das ist sehr ärgerlich – für uns, aber auch für den vorgesehenen neuen WG-Mitbewohner. Es macht wenig Sinn für ihn, für nur drei Monate einzuziehen.»

Bei Wincasa bedauert man den entstandenen Schaden. Grund für dieses Vorgehen sei der Entscheid des Bundesgerichts zum Claraturm gewesen. Wie letzte Woche bereits bekannt wurde, wies das Gericht eine Beschwerde von Andreas Bernauer ab. Bernauer ist Besitzer der vom Abriss betroffenen Piano-Bar und war für das Referendum gegen den Turm verantwortlich.

«Der Eigentümer wird davon ausgegangen sein, dass das Gerichtsurteil nicht so schnell gefällt wird. Deshalb gab er den Mietern eine Fristerstreckung», heisst es bei Wincasa. Die Immobilienverwaltung betont, dass zwischen Versand des ersten und zweiten Briefs nur wenige Tage vergangen seien. Man habe sehr schnell reagiert. Nicht vom Rückruf der Offerte betroffen sind laut Wincasa die Beizen in den Warteck-Häusern.

Baueingabe in Vorbereitung

Bei der Vorstellung des 100-Millionen-Projekts im Jahr 2011 hatte der UBS-Immobilienfonds Sima noch von einer Realisierung innerhalb von vier Jahren gesprochen. Von diesem Ziel ist man weit entfernt.

Wie UBS-Mediensprecherin Sabrina Adam sagt, werde die Baueingabe für den Claraturm gerade vorbereitet und in der zweiten Jahreshälfte eingereicht. Wann die Bauarbeiten beginnen können, lässt Adam offen. «Ein verbindlicher Fahrplan für den Baustart ist erst möglich, wenn das Genehmigungsverfahren abgeschlossen ist.»

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