Die Mieterinnen und Mieter an der Mülhauserstrasse 26 sollen während der Sanierung in eine andere Liegenschaft umziehen. Danach können sie in ihre Wohnungen zurückkehren.
Am Dienstag hat die Schlichtungsstelle für Mietstreitigkeiten drei der verbliebenen Mietparteien der Mülhauserstrasse 26 eine Fristerstreckung gewährt. Zwei Tage nach der Schlichtungsverhandlung sei es nun zu einer «gütlichen Einigung» gekommen. Dies teilen der Basler Mieterinnen- und Mieterverband sowie die Immobilien Basel-Stadt (IBS) mit. «Die seit Herbst 2016 geführten offenen Gespräche haben zu einem für alle Beteiligten zufriedenstellenden Resultat geführt», steht im Schreiben der Immobilien Basel-Stadt.
Während der Sanierung, die von September 2017 bis August 2018 dauern soll, ziehen die Mieterinnen und Mieter gemäss dieser Vereinbarung in eine andere Liegenschaft um. Nach Beendigung der Aufwertung sollen sie wieder in ihre Wohnungen zurückkehren dürfen.
Eine Sanierung der Liegenschaft im bewohnten Zustand hatte Immobilien Basel-Stadt von vornherein ausgeschlossen. Dies sei nicht möglich, da baulich «sehr tief» in die Liegenschaft aus den 1960er-Jahren eingegriffen werden müsse, teilte die IBS nach Bekanntgabe der Massenkündigung im November mit.