Nach dem Rauswurf kommt die Zwischennutzung

Am Burgweg 4 bis 14 sind fast alle langjährigen Bewohner ausgezogen. Die freien Wohnungen sollen nun bis Anfang 2018 zwischengenutzt werden.

Frisch geräumt und jetzt zwischengenutzt: Die umkämpfte Häuserzeile am Burgweg.

(Bild: Eleni Kougionis)

Am Burgweg 4 bis 14 sind fast alle langjährigen Bewohner ausgezogen. Die freien Wohnungen sollen nun bis Anfang 2018 zwischengenutzt werden.

Nach Ostern konnte es der Immobilienverwalterin Adimmo AG gar nicht schnell genug gehen. Sie drohte zwei Mieterinnen am Burgweg damit, ihre Wohnungen zwangsräumen zu lassen, sollten sie nicht kooperieren, sprich: ausziehen. Es war eine Eskalation des seit Jahren offen ausgetragenen Rechtsstreits zwischen den Bewohnern der Häuserzeile am Burgweg 4 bis 14 und deren Eigentümerin, der Basellandschaftlichen Pensionskasse (BLPK). Inzwischen sind bis auf drei Mietparteien sämtliche der langjährigen Bewohner ausgezogen.

Nun ist klar, weshalb die Adimmo die Häuser im Auftrag der BLPK schleunigst freiräumen sollte. Seit diesem Wochenende kursiert auf Facebook ein Aufruf:

«Wohnungen und Ateliers im beliebten Wettsteinquartier, nur wenige Gehminuten vom Rhein entfernt zur Zwischennutzung bis Ende Januar 2018 zu vergeben.»

Dahinter steht ein Zürcher Unternehmen, die Projekt Interim GmbH, gemäss Website «Spezialisten für Zwischennutzungen und Leerstandsmanagement». Das Unternehmen geriet in Zürich in die Kritik, weil seine Verträge mit den Zwischennutzern sich in einem rechtlichen Graubereich bewegen würden.

Mehr als 40 Wohnungen zu sehr günstigen Preisen – eine Dreizimmerwohnung gibt es für 450 Franken – sowie einige Mansardenzimmer und Atelierräume bietet Projekt Interim am Burgweg an. Weshalb aber mussten die langjährigen Bewohner ihre Wohnungen verlassen, wenn das Haus ohnehin bis mindestens Ende Januar 2018 weiter zum Wohnen genutzt wird?

Zwischennutzung statt Ertragsausfall

Georg Meier, Leiter Portfolio Management bei der Adimmo, bestätigt den Zusammenhang zwischen den angedrohten Zwangsräumungen und der Zwischennutzung. «Diese Wohnungen waren wie der restliche Bestand zur Freigabe vorgesehen.» Die Zwischennutzung diene nun dazu, den Ertragsausfall aufzufangen, bis das Renovationsprojekt fertig ausgearbeitet sei. «Leerstand kostet Geld», sagt Meier.

Eine Verlängerung der Zwischennutzung über Januar 2018 hinaus sei nicht vorgesehen. «Wir wollen nicht ewig so weitermachen, verlängert wird nur, wenn wir dazu gezwungen sind», sagt Meier. Sprich: Wenn bis Januar nicht alle hängigen Rechtsverfahren geklärt sind, könnten die Häuser am Burgweg noch länger zwischengenutzt werden.

Der Sprecher des Mieterverbandes Basel, Beat Leuthardt, findet einmal mehr deutliche Worte: «Das Verhalten der BLPK ist völlig inakzeptabel. Statt dass die langjährigen Bewohner länger bleiben dürfen, wird mit diesem schummrigen Unternehmen zusammengearbeitet.» Für Leuthardt ist die Zwischennutzung ein weiterer Beleg dafür, dass die BLPK den Burgweg-Bewohnern «auf Vorrat» und damit widerrechtlich gekündigt habe. Er überlege sich nun, im Grossen Rat einen Vorstoss einzureichen, um den Kanton dazu zu bringen, diese Häuserzeile aufzukaufen und den Bestand an günstigem Wohnraum zu sichern.

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