Nach mir die Cloud

Für alle «Nach-mir-die-Sintflut-Typen»: Nicht weiterlesen. Wer gewissenhaft ist, der darf – oder: Was man als zukünftiger Verstorbener über seinen digitalen Nachlass wissen muss.

Ein QR-Code auf dem Grabstein? Es gibt nichts, was es nicht gibt.

(Bild: http://www.gedenken-gestalten.org/)

Für alle «Nach-mir-die-Sintflut-Typen»: Nicht weiterlesen. Wer gewissenhaft ist, der darf – oder: Was man als zukünftiger Verstorbener über seinen digitalen Nachlass wissen muss.

Wenn der grosse Moment in Deinem Leben gekommen ist, Du vor der Himmelspforte stehst, ist es zu spät. Dein Smartphone hat hier keinen Empfang. Einen letzten Tweet absetzen oder einen Bye-bye-Facebook-Beitrag publizieren, geht dann nicht mehr. Was bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht gesichert, geback-upt oder anderen freigegeben wurde, verschwindet unweigerlich im digitalen Nirvana.

So bleibt Dir nichts anderes übrig, als Deine digitalen Hinterlassenschaften schon vor der grossen Fahrt über den Jordan zu regeln. Deine Hinterbliebenen werden es Dir danken. Die haben nämlich sowieso allerhand zu tun: Nebst dem Sortieren Deiner Habseligkeiten und Barschaften müssen Computerpasswörter gefunden, E-Mail-Konten, E-Banking-Konten, Zahlungsdienste (Paypal), Abonnemente für benutzte Software, Streamingdienste, soziale Netzwerke (Facebook, Xing, Twitter etc.) und und und gestoppt, gekündigt oder gelöscht werden. Das kann je nach digitalem Lebenswandel des Verstorbenen mehrere Arbeitstage beanspruchen. 

Jeder Dienst hat sein eigenes Prozedere, wie mit dem Nachlass zu verfahren ist. Einige Unternehmen machen es sich damit gar einfach: Bei Apples iCloud heisst es ausdrücklich: «Sie stimmen zu, dass Ihr Account nicht übertragbar ist und dass alle Rechte an Ihrer Apple ID oder Ihren Inhalten innerhalb Ihres Accounts im Falle Ihres Todes enden.» So sind die Fotos, Filmchen und Dokumente, die in der Cloud gespeichert sind, für immer verloren. 

Es gibt also drei Dinge zu tun:

1. Eine Liste mit Passwörtern anlegen.
2. Ein handgeschriebenes Testament verfassen.
3. Einen Willensvollstrecker bestimmen.

Letzterer kümmert sich nach Deinem Tod um den digitalen Nachlass. Dafür musst Du ein Testament oder einen Nachtrag zu einem bestehenden Testament verfassen. Es muss von Hand geschrieben, mit Datum und Unterschrift versehen sein.

Den Willensvollstrecker kann man auch nur für den digitalen Nachlass einsetzen. Das sieht etwa so aus:

«Ich setze (Vorname, Name und Geburtsdatum) als Willensvollstrecker ein. Zu seinen Aufgaben gehört es, meine Mails zu sichten und alle sich daraus ergebenden nötigen Schritte vorzunehmen. Er darf keine E-Mails oder deren Inhalt an andere Personen weitergeben, und das Konto ist danach zu löschen. Meine Zugangsdaten befinden sich in einem verschlossenen Kuvert im Safe

Natürlich müssen die Passwörter nachgeführt werden. Extrawünsche wie ein eventuelles letztes Profilbild für Facebook müssen auch da reingeschrieben werden. Und überlege Dir gut, welche privaten Bilder oder Dokumente Du Deinem Willensvollstrecker zumuten willst. Im Zweifelsfall: Löschen hilft (☺️). 

Räume schon zu Lebzeiten auf!

Den Hobbyfotografen sei geraten, endlich mal die Fotobibliothek aufzuräumen oder wenigstens die wichtigsten Helgen auszudrucken. Am besten regelmässig. 

Warst Du ein digital produktiver Mensch, schreibe Deine Festplatten analog an («Fotos privat 1998–2011») und schütze die heiklen mit einem Passwort. Ausgedruckte Ordnerstrukturen sind auch ganz hilfreich.

Die Bestatterzunft hat das Geschäft mit dem digitalen Nachlass auch schon gerochen. So gibt es mittlerweile spezialisierte Firmen, die den Erben mit ihrer Dienstleistung zur Seite stehen und das digitale Schaffen des Verstorbenen ins rechte Licht rücken.

 

Wem es ein Anliegen ist, dass sein digitales Andenken dereinst auf dem Grab nachwirken soll, der kann sogar einen Grabstein mit QR-Code zu Lebzeiten bestellen. So kann der Trauernde sein Handy zücken und durch eine multimediale Abschiedsshow surfen.

> Weitere Links zum Thema: Digitale Identitäten beerdigen: Neues Feld für neue Bestatter (DRS) Digitaler Nachlass Sterben 2.0 (Beobachter).

Nächster Artikel