Neue Freiheiten bei der Vergabe von Swisslos-Fonds-Geldern

Die Basler Regierung hat nach anhaltender Kritik an der Vergabepraxis die Swisslos-Fonds-Verordnung revidiert. Neben einer klareren Definition der Unterstützungskriterien eröffnet die neue Verordnung mit der Kategorie «Schwerpunkt-Projekte» aber auch neue Freiheiten bei der Geldvergabe.

Bei solchen Veranstaltungen muss sich der Bewilligungsgeber nicht mehr verrenken: Performance («In Just a Blink of an Eye» von Xu Zhen) im Rahmen von «14 Rooms» während der Art Basel (Bild: MCH Messe Schweiz (Basel) AG)

Die Basler Regierung hat nach anhaltender Kritik an der Vergabepraxis die Swisslos-Fonds-Verordnung revidiert. Neben einer klareren Definition der Unterstützungskriterien eröffnet die neue Verordnung mit der Kategorie «Schwerpunkt-Projekte» aber auch neue Freiheiten bei der Geldvergabe.

Die Vergabepraxis von Swisslos-Fonds-Geldern stiess in den vergangenen Monaten vermehrt auf Kritik. Neben der Finanzkommission stellte auch die Geschäftsprüfungskommission des Grossen Rats unter anderem die Vergabe von Beiträgen an gewinnorientierte Veranstaltungen wie Musikantenstadl oder das Disneymusical «Lion King» in Frage.

Jetzt hat die Basler Regierung die «Verordnung über die Verwendung von Geldern aus dem Swisslos-Fonds» revidiert. Wie das zuständige Justiz- und Sicherheitsdepartements (JSD) in einer Medienmitteilung schreibt, seien die Kriterien zur Unterstützung in der revidierten Verordnung nun klarer definiert. Gleichzeitig werden aber auch neue Freiheiten bei der Vergabe von grösseren Geldbeträgen eröffnet.

Auch an gewinnorientierte Institutionen

Nach wie vor gilt als oberster Grundsatz für die Vergabe von Beiträgen das Kriterium der Gemeinnützigkeit. Allerdings wird dieses Kriterium insbesondere bei der neu aufgenommenen Kategorie «Schwerpunkt-Projekte» nicht allzu eng ausgelegt. In diese Kategorie fallen spezielle, von den einzelnen Departementen eingebrachte Projekte, bei denen der Unterstützungsbeitrag die Summe von 100’000 Franken übersteigt. Zu den Empfängern können hier neu auch gewinnorientierte Institutionen gehören, «wenn die Unterstützung eines Projektes im Interesse der Allgemeinheit liegt», wie es in der Mitteilung des JSD heisst.

Nicht mehr ausdrücklich ausgeschlossen sind laut der neuen Verordnung auch Gelder an Institutionen, die bereits vom Kanton unterstützt werden – sofern es sich um Projekte handelt, «die nicht Bestandteil einer bestehenden Leistungsvereinbarung sind», wie es in der Medienmitteilung des JSD heisst. Laut dieser neuen Definition werden also Beiträge, wie derjenige an die Live-Art-Ausstellung «14 Rooms» im Rahmen der Kunstmesse Art Basel zulässig.

«Jugendkultur angemessen berücksichtigt»

Ansonsten bleiben die Kriterien für die Vergabe mehr oder weniger unverändert. Nach wie vor gilt das Prinzip, dass Beiträge «ausschliesslich für gemeinnützige oder wohltätige Zwecke im sozialen, kulturellen oder sportlichen Bereich ausgerichtet» werden. Neu hält die Verordnung aber explizit fest, dass auch wiederkehrende Veranstaltungen berücksichtigt werden können. Hiermit wird die gängige Praxis, wonach insbesondere Festivals vornehmlich mit Swisslos-Fonds-Geldern finanziert werden, in der Verordnung verankert. Die Bewilligungsgrundsätze sehen zudem vor, dass «die Jugendkultur angemessen berücksichtigt» wird.

Anpassung an die gängige Praxis

Unter dem Strich hat die Regierung nun also die Verordnung in weiten Teilen der gängigen Praxis angepasst und somit zumindest eine grössere Rechtssicherheit geschaffen. Projekte, die in der jüngeren Vergangenheit in Frage gestellt wurden, können nun neu unterstützt werden, ohne dass die Exekutive bei der Bewilligung ein Auge zudrücken muss. Das gilt zum Beispiel für Beiträge an Veranstaltungen wie Musikantenstadl, «Swiss Indoors» oder «Lion King», die von den einzelnen Departementen nun neu als «Schwerpunkt-Projekte» eingebracht werden können.

JSD-Departementssekretär David Frey bestätigt auf Anfrage, dass der Begriff der Gemeinnützigkeit bei der neuen Kategorie der «Schwerpunkt-Projekte» «in einem weiten Sinn» ausgelegt wird: «Ob die Unterstützung eines Projektes im Interesse der Allgemeinheit liegt, ist letztlich eine Frage des Ermessens.» Er weist aber auch darauf hin, dass solche Projekte die Ausnahme bleiben werden: «Der grösste Teil der Vergabungen war und bleibt sicherlich absolut unumstritten.»

Zehn Millionen jährlich

Aus dem Swisslos-Fonds des Kantons Basel-Stadt werden jährlich Beiträge in der Höhe von rund zehn Millionen Franken vergeben. Gut ein Viertel dieses Geld fällt in den speziellen Swisslos-Sportfonds, der kantonale Sportverbände, Sportgemeinschaften und Organisationen berücksichtigt, die «im Interesse der Volksgesundheit den Sport pflegen und fördern». Die restlichen drei Viertel dienen der kurzfristigen Unterstützung von Veranstaltungen aus den Bereichen Kultur, Sport, Soziales/Jugend/Umwelt sowie Übriges, wobei der Bereich Kultur mit rund 4,5 Millionen Franken mit Abstand am stärksten berücksichtigt wird.

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