O du fröhliche Heilsarmee

Die Heilsarmee ist wieder unterwegs. Anders als ihre Berner ESC-Kollegen haben die Basler weniger Hürden zu überwinden, damit sie singen dürfen.

Die Heilsarmee singt und sammelt Geld. (Bild: Noëmi Kern)

Die Heilsarmee ist wieder unterwegs. Anders als ihre Berner ESC-Kollegen haben die Basler weniger Hürden zu überwinden, damit sie singen dürfen.

Sie stehen wieder singend und musizierend an jeder Ecke der Innenstadt: die Leute der Heilsarmee. Manchmal nur zu zweit, manchmal auch in grösseren Gruppen, liefern sie den Soundtrack zur weihnächtlichen Geschenkejagd. Und sie sammeln Geld für ihre karitativen Projekte während des Jahres.

Eine Gruppe der Berner Heilsarmee traut es sich sogar zu, die Schweiz am Eurovision Song Contest (ESC) in Malmö zu vertreten. Mit ihrem Auftritt konnte die Gruppe auch die Mehrheit des Fernsehpublikums von sich überzeugen. Am 15. Dezember entschieden sie die nationale Vorausscheidung für sich und reisen im Mai 2013 nach Malmö (Schweden). 

Positive Reaktionen auf der Strasse

Der Sieg der Berner Kollegen habe auch in Basel Reaktionen ausgelöst, sagt Walter Ruch, einer der sogenannten «Topfwächter». «Ich wurde vor allem in den ersten zwei, drei Tagen nach der Ausscheidung immer wieder von Passanten angesprochen.» Die Kommentare seien alle positiv gewesen.

Die Sängergruppe, die gerade am Topf von Walter Ruch haltmachen, sagen, für sie habe sich eigentlich nichts geändert seither. «Aber wir sind natürlich stolz.» Auch habe der beste Song das Rennen gemacht.

Obwohl… Lustig gewesen sei ja auch der Affen-Song.

 

Die Berner Heilsarmee-Truppe muss allerdings noch einige Auflagen von Seiten der Europäischen Rundfunkunion (EBU): Die Heilsarmee-Band dürfe in Malmö nur antreten, wenn sie den Namen ändere und auf die Uniformen verzichte.

Kein Problem mit neuem Reglement

Weniger Hürden zu bewältigen hat da die Heilsarmee in Basel. Die ist nicht betroffen von den Änderungen in der Verordnung für Strassenmusik, die seit März 2012 in Kraft ist (zur Verordnung). Sie hat eine Allmendbewilligung, die jedermann beantragen kann, und die die Nutzung es öffentlichen Raums regelt. So ist die Heilsarmee nicht betroffen von den Beschränkungen der Gruppengrösse und der Spielzeiten und darf ihr Engagement wie in den Jahren zuvor wahrnehmen.

 

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