Die beiden Regierungen haben die zwei neuen Vereinbarungen zur Polizeizusammenarbeit am 31. Oktober gutgeheissen, wie einer gemeinsamen Medienmitteilung zu entnehmen ist. Die eine Vereinbarung betrifft die generelle grenzüberschreitende Zusammenarbeit, die per Jahresbeginn 2018 neu geregelt wird. Die beiden Korps können demnach nicht mehr nur auf einem schmalen Streifen entlang der Kantonsgrenze gegenseitig spontan oder geplant Einsatzhilfe leisten, sondern «auf dem gesamten Gebiet beider Kantone».
Für diese quasi situative kleine Polizeifusion verzichten die beiden Kantone «bei kleineren Unterstützungsleistungen» auf eine gegenseitige Verrechnung von Kosten, was administrativen Aufwand senke. «Unbürokratisch» sollen etwa Einsätze von Personensuchhunden oder Polizeibooten erfolgen. Polizeikommandanten respektive Pikettoffiziere sollen ad hoc selbständig entscheiden.
Eine zweite Vereinbarung betrifft die Polizeikooperation rund um Spiele des FC Basel im Stadion St.-Jakob-Park – auf Stadtboden an der Kantonsgrenze. Diese neuen Regeln gelten ab Juli 2018. Anlass gab die Neuordnung der Beteiligung des FCB an den Sicherheitskosten.
Künftig übernimmt der Stadtkanton konkret die Hälfte der Baselbieter Polizeikosten für das entsprechende Personal in Champions-League-Jahren. In Jahren ohne Champions-League-Spiele des FCB ist es ein Viertel der Kosten. Dies seien dieselben Ansätze, welche die Kantonspolizei Basel-Stadt dem Club in Rechnung stelle.