Das Basler Migrationsamt weist sieben von acht Härtefallgesuchen von Sans-Papiers ab. Die Betroffenen können nur noch hoffen, dass sich die kantonale Härtefallkommission kulanter zeigt.
Es war ein Aufruf zur Menschlichkeit: Im Januar übergab eine Gruppe von Aktivisten der Vereinigung «Nicht ohne unsere Freund*innen» dem Basler Justiz- und Sicherheitsdirektor Baschi Dürr eine riesige Wunschkarte. Darauf vermerkt war die Bitte an das Migrationsamt, seinen Spielraum bei der Beurteilung von Härtefällen von Sans-Papiers zugunsten der betroffenen Menschen auszuschöpfen.
Hintergrund der Aktion waren acht anonymisierte Gesuche von Sans-Papiers um ein Bleiberecht in der Schweiz. Alle acht Gesuche waren abgelehnt worden. Laut Angaben der Vereinigung «Nicht ohne unsere Freund*innen» handelte es sich um Gesuche von Menschen aus Lateinamerika, Serbien, Kamerun und der Mongolei, die seit Jahren hier leben und arbeiten sowie als integriert gelten.
Erneute Ablehnung der Gesuche
Fünf der Betroffenen haben im April den Mut aufgebracht, ein namentliches Gesuch einzureichen – mit dem Risiko, den Schutz ihrer Anonymität und damit zumindest ihren illegalen Aufenthalt in der Schweiz aufzugeben. Drei der Sans-Papiers liessen ihre Gesuche anonymisiert prüfen. Das Basler Migrationsamt fällte nun bei sieben der acht Härtefallgesuche einen negativen Entscheid, wie die Vereinigung «Nicht ohne unsere Freund*innen» mitteilt.
Die Vereinigung zeigt sich in ihrer Stellungnahme «bestürzt» und «sehr besorgt» über diesen Entscheid. «Wir kennen die Gesuchstellerinnen und -steller und sind überzeugt, dass es der Handlungsspielraum des Migrationsamts problemlos zugelassen hätte, positive Entscheide zu fällen», sagt Fabrice Mangold von der Basler Anlaufstelle für Sans-Papiers.
Hoffnungen ruhen auf der Härtefallkommission
Die Hoffnungen der Betroffenen ruhen nun auf der Basler Härtefallkommission. Das Gremium, das sich aus Vertretern der Behörden und nicht staatlichen Sozialinstitutionen zusammensetzt, wird sich mit den abgelehnten persönlichen Gesuchen befassen. Die Kommission gibt eine Empfehlung an den Vorsteher des Justiz- und Sicherheitsdepartements ab, der letztlich entscheidet, ob die Gesuche ans Staatssekretariat für Migration weitergeleitet werden.
Die Sans-Papiers, die ihre Anonymität bewahrt haben, müssten nun den Mut aufbringen, doch noch ein namentliches Gesuch einzureichen. Aufgrund der negativen Entscheide des Migrationsamts dürfte ihnen dieser Entscheid aber sehr schwer fallen, schreibt die Vereinigung «Nicht ohne unsere Freund*innen».