Bis vor Kurzem herrschte bei den hohen Verwaltungsangestellten in Basel ein Arbeitszeit-Durcheinander. Nun gilt für alle: Überstunden sind passé.
Der Regierungsrat beschloss am 20. Dezember, dass für höhere Staatskader künftig ein neues Arbeitszeitmodell gilt. Ein Beschluss, der für einige Verwaltungsangestellte ein eher unerwünschtes Weihnachtsgeschenk darstellt, denn mit der Einführung der sogenannten Vertrauensarbeitszeit dürfen sie seit dem 1. Januar 2017 keine Überstunden mehr erfassen.
Das neue Arbeitszeitmodell ist für alle Staatsangestellten ab Lohnklasse 21 obligatorisch. Darunter fallen etwa Dienststellenleiterinnen, die gemäss kantonaler Lohntabelle ein Jahresgehalt von rund 137’500 Franken verdienen (inkl. 13. Monatslohn). Gemäss Andrea Wiedemann, Leiterin des zentralen Personaldienstes, sind davon 135 Personen betroffen. Freiwillig ist die Vertrauensarbeitszeit für die Angestellten der Lohnklassen 18 bis 20 (1237 Personen), die sich in gegenseitigem Einverständnis mit ihren Vorgesetzten ebenfalls für dieses Arbeitszeitmodell entscheiden können.
Konkret sieht die Vertrauensarbeitszeit vor, dass Angestellte ihre Anwesenheit im Büro nicht mehr dokumentieren müssen. Eingetragen werden lediglich noch Absenzen, etwa wegen Krankheit, Weiterbildung oder Ferien. Die Kader erhalten dafür fünf zusätzliche «Ausgleichstage» gutgeschrieben, womit sämtliche Überstunden als abgegolten gelten. Die Arbeitszeitverordnung wurde entsprechend angepasst.
Ähnliche Regelungen in der Privatwirtschaft längst Standard
Mit diesem Beschluss reagiert die Regierung auf einen Rüffel der Finanzkommission (FKomm). In ihrem Bericht zur Jahresrechnung 2015 bemängelte die FKomm, wie unterschiedlich die Überstundenpraxis in den verschiedenen Departementen ausfällt. «Die Finanzkommission begrüsst eine einheitliche Regelung und erwartet, dass das oberste Kader keine Überstunden mehr einziehen kann, beziehungsweise diese als mit dem Lohn abgegolten betrachtet werden.»
Vor der Umstellung gab es innerhalb der Verwaltung Kaderangestellte, die sämtliche Überstunden durch Freizeit kompensieren durften. Diese fahren mit der neuen Lösung wohl schlechter. Doch die oberste Personalchefin Wiedemann findet eine solche Lösung «selbstverständlich». In der Privatwirtschaft werde das längst so geregelt. «Von Angestellten, die ihre Arbeit selbstorganisiert erledigen können, darf das erwartet werden», sagt Wiedemann.