Jeden Dienstag Nachmittag gibt es ein begleitetes Rheinschwimmen, die restliche Zeit über muss man selbst auf der Hut sein – eine kurze Auffrischung der Verhaltensregeln für ein sicheres Bad im Rhein.
Das Sportamt des Erziehungsdepartements organisiert auch dieses Jahr in der Sommersaison jeweils dienstags ein von Aufsichtspersonen begleitetes Rheinschwimmen. Obwohl man beim Namen der Aktion eher an einen Anlass für unsichere Schwimmer denkt, die sich nicht alleine in den Rhein wagen, richtet sich das Angebot explizit an sichere Schwimmerinnen und Schwimmer. Die obligatorische Anmeldung für Interessierte wird jeweils dienstags zwischen 09.15 und 16 Uhr unter der Telefonnummer 061 267 57 26 entgegengenommen oder online unter www.sport.bs.ch. Dort findet man bei unsicherer Witterung auch Informationen zur Durchführung. Treffpunkt der kollektiven Schwimmaktion ist der Rheineinstieg unter dem Museum Tinguely – von dort schwimmt man bis zur Wettsteinbrücke. Kleidung und Wertsachen können am Einstiegsort deponiert werden.
Am Dienstag den 13. August findet zusätzlich das offizielle Rheinschwimmen der Schweizerischen Lebensrettungsgesellschaft (SLRG) statt.
Aufblasbare Schwimmhilfen verboten
Wer lieber auf eigene Faust in den Rhein geht, der tut gut daran, noch einmal einen Blick auf die «Wegleitung für Rheinschwimmer» zu werfen.
Viele der darin enthaltenen Regeln wie das Verbot des Schwimmens nahe bei Schiffen oder Stauwehren sind für die meisten selbstverständlich. Schaden kann es aber trotzdem nicht, auf der Seite der SLRG daran erinnert zu werden, dass aufblasbare Schwimmhilfen verboten sind, der Schwimmsack einen nicht trägt und man beim Schwimmen unterhalb einer Fischwehr in gefährlichen Unrat treiben kann.
Rheinschwimmer denken oft nicht daran, dass eine ungünstige Blendwirkung es den Schiffskapitänen erschwert, Schwimmer auf der Wasseroberfläche zu erkennen. Grosse Schiffe können nicht ausweichen – die Verantwortung liegt beim Schwimmer, der sich am besten nahe am Ufer hält und mit bunter Schwimmmütze erkennbar macht. Das findet auch das Basler Justiz- und Sicherheitsdepartement, welches «sehen und gesehen werden» zur Grundregel für Rheinschwimmer erklärt. Was das konkret bedeutet, kann man in den «10 goldenen Verhaltensregeln» nachlesen.
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