«Sehr grober Fehler des ENSI»

Die GPK des Grossen Rates ist beunruhigt, weil die Bundesbehörden 2011 zu spät über eine geplante Rheinwasserverschmutzung durch das AKW Leibstadt informiert hatten. Der Vorfall könnte sich wiederholen, so die Befürchtung.

Im AKW Leibstadt müssen Legionellen im Kühlwasser mit Bioziden bekämpft werden. Diese gelangen danach in den Rhein. (Bild: Keystone)

Die GPK des Grossen Rates ist beunruhigt, weil die Bundesbehörden 2011 zu spät über eine geplante Rheinwasserverschmutzung durch das AKW Leibstadt informiert hatten. Der Vorfall könnte sich wiederholen, so die Befürchtung.

Heftige Kritik am Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI meldet die Geschäftsprüfungskommission des Grossen Rates an: Das ENSI habe im Sommer 2011 vor einer Desinfektionsaktion im Kühlwassers des AKW Leibstadt viel zu spät und nur ungenügend informiert. Das bei der Aktion gegen Legionellen im Kühlwasser in den Rhein abgelassene Javelwassser (Natriumhypochlorit) sei zwar nicht ins Basler Trinkwasser gelangt.

Aber erstens haben die lokalen Behörden beinahe nur zufällig von der Verunreinigung zwischen dem 28. Juni und dem 1. Juli 2011 erfahren, und zweitens ist das Aussetzen der Rheinwasserentnahme in der Hard über längere Zeiten bedenklich, denn sinkt der Spiegel des Grundwasserbergs in dem von Deponien belasteten Gebiet, droht eine erhöhte Konzentrationen von Giftstoffen.

«Kommunikative Schwächen»

Die GPK stellt zwar fest, dass die Bundesbehörde in der Verfügung für weitere geplante Biozid-Aktionen im AKW Leibstadt die Panne, respektive «kommunikative Schwächen» eingesteht und die Verantwortung für die Information der betroffenen Stellen rheinabwärts dem AKW Leibstadt übertragen habe. Dennoch will sie die Oberaufsichtskommissionen des Bundesparlamentes informieren und um Massnahmen nachsuchen. «Wir haben grösste Bedenken», sagt GPK-Präsidentin Dominique König-Lüdin auf Anfrage der Tageswoche.

Weiter übt die GPK auch leise Kritik an den Kantonsbehörden, namentlich am Kantonalen Labor, das angesichts der permanenten Trinkwasserkontrolle durch die Industriellen Werke im Zeitraum der Rheinverunreinigung durch das AKW Leibstadt auf eigene Kontrollen des Trinkwassers verzichtet habe. «Wir sind der Ansicht, der Kanton muss seine Aufsichtspflicht gerade in spezifischen Fällen wie diesem jedenfalls wahrnehmen», so König.

Die GPK bemängelt in diesem Zusammenhang auch die permanente Unsicherheit durch die Hard, in der mit Rheinwasser für eine permanente Durchflussmenge gesorgt werden muss. Weil längere Pausen ab «vier bis sechs Tagen» bei der Entnahme von Rheinwasser für Verunreinungen durch erhöhte Belastungen aus den Deponien sorgen könnten, müsse man sich im Extremfall zwischen einer Verunreinigung des Trinkwassers durch den verschmutzten Rhein oder die Hard-Belastung entscheiden. Denn sinkt der Spiegel des Grundwasserbergs in dem von Deponien belasteten Gebiet, droht eine erhöhte Konzentrationen von Giftstoffen.

Quellen

  • Medienmitteilung der GPK des Grossen Rates zur Rheinwasserverunreinigung durch das AKW Leibstadt

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